Für 2015 sinkt die EEG-Umlage um 0,07 Cent auf 6,17 Cent pro Kilowattstunde. Grund dafür das auch das Milliardenplus auf dem Umlagekonto.
Im kommenden Jahr beträgt die Umlage für die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütete Stromeinspeisung 6,17 Cent pro Kilowattstunde. Dies gaben die Übertragungsnetzbetreiber heute bekannt. Derzeit liegt die EEG-Umlage bei 6,24 Cent pro Kilowattstunde.
Die EEG-Umlage wird von den Übertragungsnetzbetreiber jährlich zum 15. Oktober für das folgende Jahr auf Basis von Gutachter-Prognosen bekannt gegeben. „Die EEG-Umlage für das Jahr 2015 liegt leicht unter dem Vorjahresniveau“, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur aus Bonn. Hauptgrund für die Absenkung sei , dass sich im vergangenen Jahr die angenommenen Risiken bezüglich der Stromvermarktung aus erneuerbaren Energien nicht in vollem Umfang realisiert haben, begründet Homann. So hätten Wind- und Photovoltaikanlagen nicht überdurchschnittlich eingespeist und auch der Ausbau der Erneuerbaren habe sich im erwarteten Rahmen bewegt. Eine leichte Senkung der Ökostromumlage war bereits von Experten erwartet worden.
Auszahlungen: 23 Milliarden Euro in 2015 erwartet
Für den Fall unerwartet hoher Vergütungszahlungen aufgrund nicht vorhersehbarer Effekte enthält die EEG-Umlage eine Liquiditätsreserve. Diese wurde im Jahr 2014, anders als in den vergangen Jahren, nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen. „Hieraus resultierte Ende September 2014 ein positiver EEG-Kontostand, der den für 2015 prognostizierten Umlagebetrag um mehr als 1,3 Milliarden Euro verringert und somit eine leichte Senkung der EEG-Umlage erlaubt, sagt Homann.
Insgesamt prognostizieren die Netzbetreiber für das Jahr 2015 Auszahlungen an die Betreiber von Ökostromanlagen über rund 23 Milliarden Euro. Dem stehen prognostizierte Vermarktungserlöse an der Strombörse von rund 1,8 Milliarden Euro gegenüber. Zur Berechnung der EEG-Umlage: Die Differenz zwischen prognostizierten Einspeisevergütungen und Vermarktungserlösen bildet den wesentlichen Bestandteil. Paradox: Je niedriger das Börsenpreisniveau ist, desto größer ist die mit der EEG-Umlage zu finanzierende Differenz zu den im EEG festgelegten Vergütungssätzen. (Niels H. Petersen)