Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
AKTUELLE MELDUNGEN

Sachsen legt Speicherförderung auf

Die sächsische Aufbaubank fördert die Installation von Solarstromanlagen in Kombination mit Solarstromspeichern mit üppigen Zuschüssen. Die Voraussetzungen für die Förderung sind aber restriktiver als bei der Speicherförderung durch den Bund.

Die Sächsische Aufbaubank (SAB) fördert Investitionen in eine Solarstromanlage mit gleichzeitiger Speicherinstallation mit bis zu 75 Prozent der gesamten Investitionssumme. Bei dieser Höhe der Förderung muss der Anlagenbetreiber allerdings auf ein Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verzichten. Zusätzlich legt der Netzbetreiber die maximale Einspeiseleistung selbst fest. Förderfähig sind Speicher mit einer Mindestkapazität von zwei Kilowattstunden. Der Antragsteller muss zusammen mit dem Netzbetreiber ein abgestimmtes Konzept vorlegen, das den innovativen Charakter des Systems beschreibt. Zentraler Punkt dieses Konzepts muss die verbesserte Netzintegration der Solarstromanlage und des Speichers sein. Außerdem muss der Anlagenbetreiber mit dem Netzbetreiber die Einspeisung des Solarstrom vereinbaren. Über diese Vereinbarung kann der Netzbetreiber auf den Speicher zugreifen, um damit die Netzstabilität zu verbessern.

Die SAB entscheidet im Einzelfall

Bevor der Hauseigentümer mit dem Bau der Solarstromanlage und dem Speicher beginnt, muss die SAB die Förderung bewilligt haben, nachdem sie alle Unterlagen geprüft hat. Die maximale Förderhöhe liegt in dieser Variante bei 50.000 Euro. Die Förderung kann nicht mit der Speicherförderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder mit anderen Förderungen kombiniert werden. Wie hoch die Förderung solcher Anlagen tatsächlich ausfällt, entscheidet die SAB im Einzelfall. „Sie ist abhängig vom Innovationscharakter des Gesamtsystems, der prognostizierten Stromerzeugung, des prognostizierten Stromverbrauchs, dem Anteil der gespeicherten Energiemenge in Relation zur Stromerzeugung, dem Anteil des gesteuerten Energiebedarfs, dem Grad der Interaktion mit dem Netzbetreiber sowie dem Umfang des Datenmonitorings“, schreibt die SAB in ihren Förderrichtlinien.

Zehn Prozent fürs Energiemanagement

In einer zweiten Variante kann der Betreiber zwar die EEG-Vergütung beanspruchen, bekommt dann aber nur 50 Prozent der Investitionssumme als Förderung von der SAB. Gleichzeitig darf die Einspeiseleistung in diesem Fall 40 Prozent der Anlagenleistung nicht übersteigen. Den Rest des Ertrags aus der Photovoltaikanlage speichert der Betreiber ein und nutzt ihn selbst. Um das nachzuweisen, muss er für die ersten drei Jahre viertelstündlich aufgelöste Daten an die Sächsische Energieagentur (SAENA) senden. Zusätzlich zur Basisförderung gewährt die SAB noch Zusatzförderungen in Höhe von maximal 20 Prozent. Dazu muss der Anlagenbetreiber allerdings ein umfangreiches Energiemanagement im Gebäude betreiben. Kann er Verbraucher wie Haushaltsgeräte, Elektrofahrzeuge oder elektrischen Heizungen in Abhängigkeit vom Solarstromertrag, dem Ladezustand des Speichers oder dem Stromverbrauch ansteuern, bekommt er zehn Prozent der Investitionssumme gefördert. Dabei muss er aber mindestens zehn Prozent seines Gesamtstromverbrauchs steuern. Weitere zehn Prozent zusätzliche Förderung bekommt der Anlagenbetreiber, wenn die Auflösung der Ertrags-, Einspeise-, Speicher- und Verbrauchsdaten auf fünf Minuten erhöht und sie mit einer maximalen Zeitverzögerung von 24 Stunden öffentlich zugänglich im Internet veröffentlicht. Der Anlagenbetreiber kann zwar die beiden Zusatzförderungen mit der Basisförderung kombinieren, allerdings nicht mit anderen Fördermöglichkeiten. Außerdem beträgt bei dieser Variante die maximale Fördersumme 30.000 Euro. Nicht förderfähig sind in der zweiten Variante anfallende Montageleistungen. (Sven Ullrich)