Ein Stromhandel zwischen privaten Energieproduzenten und ihren Nachbarn könnte mit einfachen Maßnahmen zu einem dynamischen Markt werden. Allerdings sind die rechtlichen Hürden noch zu hoch.
Zu diesem Ergebnis kommt das druckfrische „Impulspapier Bürgerstromhandel“, das das Institut Energy Brainpool im Auftrag des Bündnis Bürgerenergie (BBEn) erstellt hat. Denn obwohl der Handel zwischen sogenannten Prosumenten und ihren Nachbarn theoretisch bereits heute möglich ist, stehen dieser kleinteiligen Form des Strommarktes aktuell noch unverhältnismäßig hohe rechtliche Hürden gegenüber.
Mit kostengerecht reduzierten Stromnebenkosten, verringertem Verwaltungsaufwand und der Unterstützung bürgernaher Dienstleister ist eine zweite Liberalisierung des von großen Strukturen dominierten Stromhandels schon heute umsetzbar, so das Fazit des Impulspapiers. „Ganz im Sinne der Bestrebungen auf EU-Ebene zeigt das Impulspapier, wie die bisherigen Hürden im Stromhandel von Nachbar zu Nachbar beseitigt werden könnten“, sagt René Mono, BBEn-Vorstand.
Handel ohne EEG-Vergütung
Das Papier zeigt konkret, wie Privatpersonen zu Verkäufern von erneuerbar erzeugtem Strom an Nachbarn werden können. Dabei kommt im ersten Schritt ein Handel zwischen den Prosumenten und Nachbarn zustande. In der Folge wird dieses Zustandekommen den jeweiligen Versorger weitergemeldet, die als Dienstleister die Abwicklung übernehmen. Der so gehandelte Strom erhält keine EEG-Vergütung mehr, sondern wird direkt von den Abnehmern vergütet. Damit belastet er nicht mehr das EEG-Konto und ist dennoch günstiger im Vergleich zum Fremdbezug.
Zwischen den EU-Organen bestehen noch Differenzen bei der Ausgestaltung. Jedoch wurde die Notwendigkeit einer partizipativen Energiewende in Brüssel erkannt. Dass insbesondere aus Deutschland seitens des Bundeswirtschaftsministeriums die Bürgerenergie in Brüssel unterlaufen wird, sei ärgerlich, betont Mono. (nhp)