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Studie: 3,8 Millionen Wohnungen sind mit Mieterstrom zu versorgen

Eine druckfrische Studie im Auftrag des Wirtschaftsministeriums kommt zu dem Schluss, dass der Gesetzgeber Mieterstrom mit einer direkten Vergütung zielgenauer fördern muss. Nur so könne das ernorme Potenzial erschlossen werden.

„Mit dem EEG 2017 haben wir uns vorgenommen, künftig auch Mieter stärker bei der Umsetzung der Energiewende einzubeziehen“, sagt Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium Rainer Baake. Mieterstrom könne ein Baustein sein, dem Ausbau der Photovoltaik neuen Auftrieb zu verleihen. „Deswegen haben wir uns im Bundeswirtschaftsministerium mit der Studie die rechtliche und wirtschaftliche Situation von Modellen für Mieterstrom genauer angeschaut“ Nun gäbe es eine gute Grundlage für die Ausgestaltung einer zukünftigen Förderung, erklärt Baake.

In bereits existierenden Modellen für Mieterstrom wird Strom aus einer dezentralen Erzeugungsanlage in unmittelbarer räumlicher Nähe – meistens im selben Wohngebäude – an Kunden geliefert. Die aktuelle Studie zeigt: In vielen Fällen lohnt es sich für Gebäudeeigentümer, Vermieter und weitere Akteure nicht, das Potenzial zu erschließen. Schlussfolgerung: Eine Förderung würde die Anzahl der rentablen Projekte deutlich erhöhen.

Jährlich 14 Terawattstunden Photovoltaikstrom vom Dach

Aus der Studie ergibt sich auch, dass man Mieterstrom mit einer direkten Vergütung zielgenauer und differenzierter fördern kann als mit einer pauschalen Verringerung der EEG-Umlage. Untersucht wurde auch, wie groß das Potenzial für Mieterstrommodelle in Deutschland ist. Ergebnis: bis zu 3,8 Millionen Wohnungen könnten mit Mieterstrom versorgt werden. Bis zu 14 Terawattstunden Photovoltaikstrom pro Jahr können in Mehrfamilienhäusern erzeugt werden, heiß es in dem Papier.

Die Studie mit dem Titel "Mieterstrom – Rechtliche Einordnung, Organisationsformen, Potenziale und Wirtschaftlichkeit von Mieterstrommodellen" haben die Berater von Prognos und die Kanzlei Boos Hummel & Wegerich erstellt. Sie ordnet das Thema rechtlich ein und gibt einen Überblick über die Organisationsformen, die Potenziale und die Wirtschaftlichkeit von Mieterstrommodellen.

Im Bundeswirtschaftsministerium lässt man sich Zeit mit dem Entwurf einer Verordnung, die den Mieterstrom dem gewerblichen Eigenverbrauch gleichstellt. Wie die Photovoltaik aus dem Hause Gabriel erfahren hat, ist bisher noch nicht viel passiert, um eine entsprechende Regelung auf den Weg zu bringen. Lesen Sie hier den Report. (nhp)