Die zweite Ausschreibung für Photovoltaikfreiflächenanlagen endete am 3. August 2015. Die Bilanz: Es gingen insgesamt 136 Gebote ein. Das ausgeschriebene Volumen von 150 Megawatt war dreifach überzeichnet.
Das teilte die Bundesnetzagentur aus Bonn mit. Die Behörde prüft derzeit noch die Zulässigkeit der 136 Gebote für die ausgeschriebenen 150 Megawatt. Die Zuschläge werden anschließend verkündet, erklärt Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur.
Diese Runde war wieder Neuland: „Wir sind gespannt, welche Ergebnisse das in dieser Runde erstmalig angewandte sogenannte Einheitspreisverfahren in Hinblick auf die Höhe des Zuschlagswerts liefern wird“, sagt Rainer Baake, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium.
Ein Preis für alle
In der ersten Ausschreibungsrunde wurden die Preise noch im sogenannten Gebotspreisverfahren (pay-as-bid) ermittelt. Das heißt jeder erfolgreiche Bieter bekam einen Zuschlag zu dem von ihm angebotenen Preis. In der zweiten Runde gilt das Einheitspreisverfahren (uniform pricing). Hierbei bestimmt der Gebotswert des letzten Gebots mit Zuschlag den Preis aller anderen erfolgreichen Gebote.
Dieser Preismechanismus wird auch an der Strombörse angewendet. Er wird auch in der dritten Ausschreibungsrunde weiter erprobt. Erst wenn klar ist, ob es Nachrücker gibt, wird der Einheitspreis veröffentlicht. (nhp)