Was ist 2016 neu? Bisher waren Erzeuger von Photovoltaikanlagen mit mehr als 500 Kilowatt Leistung verpflichtet, den Strom direkt am Strommarkt zu verkaufen. Dies gilt ab Januar 2016 auch für Betreiber neu installierter kleiner Photovoltaikanlagen ab 100 Kilowatt.
Künftig werden auch kleinere Ökostromanlagen in Direktvermarktung eingebunden – vor allem Photovoltaikanlagen. So sieht es Paragraf 37 im EEG 2014 vor. Betroffen von der neuen Regelung sind viele mittelständische Unternehmen und Agrarbetriebe in Deutschland. Beispielsweise Betriebe, die eine Solaranlage für das Dach ihres Gebäudes planen.
Eigenstrom gefragt
Ziel der Anlagenbetreiber ist es dabei, möglichst viel Strom selbst zu verbrauchen, um Kosten einzusparen. „Das steigende Interesse an Eigenstrommodellen führt zu immer größeren Reststrommengen“, erklärt Eberhard Holstein, Gründer und Geschäftsführer des Direktvermarkters Grundgrün Energie. „Diese Reststrommengen sind allerdings schwieriger zu prognostizieren, da sie nicht nur wetter-, sondern auch verbrauchsabhängig zur Verfügung stehen“, sagt Holstein. Die Herausforderung sei es, trotz kleiner Strommengen für alle Beteiligten einfache und kostengünstige Lösung zu finden, die auch energiewirtschaftlich sinnvoll sei, betont Holstein.
„Für eine Nachrüstung einer Anlage mit einer verpflichtenden Fernsteuerung ist ein VPN-Router sowie eine Schnittstelle für den Vermarkter erforderlich“, berichtet Stefan Galler, Geschäftsführer von Be4energy, Hersteller von Fernsteuergeräten. Geräte seien am Markt ab 630 Euro netto verfügbar. Für eine neue Anlage empfiehlt sich dagegen eine komplette Lösung mit integriertem Datenloger, Anlagenregler und Anbindung ans Mobilfunkdatennetz. (Niels H. Petersen)