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Antimafiakampf in der Solarbranche

Betreiber von Solaranlagen mit einer Leistung von über 20 Kilowatt müssen bis Anfang August dieses Jahres eine Antimafia-Erklärung abgeben. Bei Unterlassung droht der Verlust der Einspeisevergütung.

In Italien ist der Kampf gegen die Mafia nun auch in der Solarbranche angekommen. Denn die für die Vergütung von Solarstrom in Italien zuständige Behörde Gestore di Servizi Elettrici (GSE) wurde jetzt gesetzlich dazu verpflichtet, bei allen Anlagenbetreibern eine sogenannte Antimafiaprüfung durchzuführen. Das teilt das auf den italienischen Markt spezialisierte Münchner Beratungsunternehmen New Energy Projects mit.

Es droht Verlust der Einspeisevergütung

Grundsätzlich sind alle Betreiber von Solaranlagen verpflichtet, eine entsprechende Erklärung bei der GSE abzugeben, deren Generator mehr als 20 Kilowatt leistet und der eine Einspeisevergütung von der GSE bekommt. Dabei muss diese sich über die gesamte Laufzeit der Anlage auf über 150.000 Euro summieren. „Bis Anfang August müssen deshalb alle Betreiber von Photovoltaikanlagen gegenüber der GSE diverse Erklärungen abgeben“, betont Andreas Lutz, Geschäftsführer von New Energy Projects. „Bei Unterlassung kann die GSE den Vertrag suspendieren und die Einspeisevergütung streichen“, warnt er. Die Erklärung muss nicht nur jede Betreibergesellschaft abgeben, sondern auch jeder Geschäftsführer, jeder Prokurist und jeder Mitgesellschafter. „Auch Betreiber, die weniger als 150.000 Euro Einspeisevergütung erhalten, müssen eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht warum sie von der Verpflichtung ausgenommen sind“, sagt Lutz.

Die Erklärungen bestehen aus zwei Teilen: einer Antimafia-Information und einer Antimafia-Mitteilung. Beide Dokumente werden bei der zuständigen Präfektur der Provinz beantragt, in der das Unternehmen seinen Sitz hat. Bei Unternehmen mit Sitz im Ausland werden sie bei der Präfektur derjenigen Provinz beantragt, in der die Solaranlage steht. Die Dokumente werden dann an die GSE weitergeleitet. Dort muss sie bis spätestens zum 4. August dieses Jahres angekommen sein. (Sven Ullrich)