Für den Ausbau des Stromverteilernetzes hat die Bundesnetzagentur Kapitalkostenaufschläge von etwa 900 Millionen Euro genehmigt. Dies entspricht geplanten Investitionen von rund 10,4 Milliarden Euro.
Mit dem Jahresbeginn 2019 wurden erstmals Kapitalkostenaufschläge für Stromverteilernetze von der Bundesnetzagentur erteilt. Die beziehen sich auf durchgeführte oder geplante Investitionen in den Jahren 2017, 2018 und 2019. Betreiber können für Investitionen in die Netzinfrastruktur Aufschläge auf die sogenannte Erlösobergrenze beantragen. Sie umfassen alle Netzkosten plus einer Verzinsung des Eigenkapitals, die den Verbrauchern über Netzentgelte in Rechnung gestellt werden.
„Wir werden darauf achten, dass dieses Geld der Netznutzer nun auch investiert wird. Nicht genutzte Mittel wird die Bundesnetzagentur verzinst zurückfordern“, mahnt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Beim Kapitalkostenaufschlag handelt es sich meist um Vorfinanzierungen. So können Netzbetreiber schon geplante Investitionen einpreisen. Die Investitionen fließen in den Bestand oder die Erweiterung des Netzes. (N. Petersen)
Zukünftige Stromnetze 2019: Das bestehende System wird umgekrempelt