Die Kommission in Brüssel gibt grünes Licht für die EEG-Novelle. Energieminister Gabriel bleibt damit wie erwartet in der Spur. Zum ersten August sollen die Änderungen greifen.
Die EU-Kommission hat heute die beihilferechtliche Genehmigung für die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Nur dadurch kann das Gesetz wie geplant am ersten August 2014 in Kraft treten. Das war vorher aber bereits so signalisiert worden – also keine Überraschung.
Durch diese Genehmigung wird die grundlegende Reform des EEG abgeschlossen. Die Reform stellt nach Meinung des Ministers die größte und weitreichendste Änderung des EEG seit seiner Einführung dar im Jahre 2000 dar. „Die Förderung wird marktnäher und auf die kostengünstigeren Technologien konzentriert und dadurch die Kostendynamik der vergangenen Jahre gedämpft“, verteidigt Wirtschaftminister Sigmar Gabriel (SDP) seine nicht unumstrittene Reform. Viele Experten wenden ein, dass die Energiewende durch die Reform weder billiger, noch gerechter werde.
Nach den Plänen der Regierung soll durch eine verpflichtende Direktvermarktung die Marktintegration der erneuerbaren Energien vorangetrieben werden. Zugleich leite die EEG-Novelle eine Förderung auf Basis von Ausschreibungsverfahren ein. Und schließlich sollen Neuanlagen zur Eigenversorgung einen 40-prozentigen Anteil für die Ökostromumlage leisten.
Die Entscheidung der EU-Kommission im Prüfverfahren zum EEG 2012 und die Genehmigung der Ausgleichsregelung für Schienenbahnen im EEG 2014 werden allerdings erst nach der Sommerpause kommen. (nhp)