Die Europäische Kommission hat die Förderung von Mieterstrom beihilferechtlich genehmigt. Nachdem der Bundestag die Förderung bereits beschlossen hat, kann die Förderung somit starten.
Denn bislang stand das am 25. Juli 2017 in Kraft getretene Mieterstromgesetz unter dem Genehmigungsvorbehalt der EU-Kommission. Voraussetzung für den sogenannten Mieterstromzuschlag ist, „dass der Strom in einer Solaranlage auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und an Letztverbraucher (insbesondere Mieter) in diesem Wohngebäude oder im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit diesem Gebäude geliefert wird“, betont das Bundeswirtschaftsministerium. Von den Mietern nicht verbrauchter Strom könne ins öffentliche Netz eingespeist oder zwischengespeichert werden.
Der Mieterstromzuschlag wird als Abschlag auf die Einspeisevergütung gewährt. Denn der Mieterstromanbieter erhält neben dem Mieterstromzuschlag, auch den Verkaufserlös des Mieterstroms. Die Energiewende kann so verstärkt in die Städte kommen. „Damit können die Mieter jetzt direkt von der Energiewende profitieren“, hofft Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries. (nhp)