Im Vermittlungsausschuss haben sich Bund und Länder auf einen höheren Einstiegspreis für den CO2-Ausstoß geeinigt. Im Gegenzug wird die EEG-Umlage gesenkt.
Im Vermittlungsausschuss haben sich Vertreter des Bundestages und des Bundesrates auf einen Kompromiss bei der Besteuerung des CO2-Ausstoßes geeinigt. Wie die ARD unter Berufung auf das Bundeswirtschaftsministerium mitteilt, wird der Ausstoß jeder Tonne CO2 ab 1. Januar 2021 25 Euro kosten. Bisher sah das vom Bundestag mit den Stimmen der CDU, CSU und SPD verabschiedete Klimaprogramm einen Einstiegspreis von zehn Euro vor.
Länder bekommen Finanzausgleich
Die schon mit dem Klimaprogramm beschlossene Steigerung bis 2026 soll bleiben. Allerdings ist die Steigerung jetzt auf einen Mindestpreis von 65 Euro statt bisher 55 Euro festgelegt. Mit den Einnahmen soll unter anderem die EEG-Umlage gesenkt werden. Außerdem werden aus den Einnahmen auch Ausgleichszahlungen für die Bundesländer finanziert. Sie bekommen bis 2024 1,5 Milliarden Euro als Kompensation für die Steuerausfälle unter anderem aufgrund einer höheren Entfernungspauschale.
Lange Autofahrten werden subventioniert
Bisher hielt die Länderkammer diese Subventionierung von langen Autostrecken für kontraproduktiv. Statt dessen wollte der Bundesrat klimafreundliche Mobilitätsangebote stärker fördern. Doch offensichtlich haben hier die Länder ihren Widerstand aufgegeben. Die Entfernungspauschale steigt ab dem 21. Kilometer sogar noch stärker als bisher. Waren ursprünglich fünf Cent für die Förderung von Vielfahrern vorgesehen, hat sich der Vermittlungsausschuss auf acht Cent pro Kilometer geeinigt. Durch höheren CO2-Preis wird aber grundsätzlich Autofahren teurer. Gleichzeitig wird die Mehrwertsteuer auf Bahntickets auf den Fernverkehrsstrecken auf sieben Prozent gesenkt. Bisher kassiert der Fiskus 19 Prozent Mehrwertsteuer auf die Fahrkarten im Fernverkehr. (su)