Die Fortsetzung der derzeitigen Pfade aus dem EEG 2017 reicht nicht aus. Sie würde im Jahr 2030 nur zu einem Ökostromanteil von 54 Prozent führen - viel zu wenig. Der Versorgerverband BDEW hat nun berechnet, wie sich die Lücke schließen lässt.
„Aus den Rechnungen geht hervor, dass das 65-Prozent-Ziel grundsätzlich auf mehreren Pfaden erreichbar ist. Die erforderliche installierte Ökostromleistung für 2030 bewegt sich zwischen 215 und 237 Gigawatt“, sagte Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Stand Ende 2018 waren insgesamt 120 Gigawatt Ökostromanlagen installiert.
Ein Hindernis: „Die derzeit bestehenden Flächenbegrenzungen für verschiedene Ökostrom-Technologien behindern ausreichende Zubauraten und das Ausschöpfen bestehender Potenziale in den jeweiligen Segmenten“, erklärt Kapferer. Konkret geht es dabei um die zehn Megawatt Beschränkung für Photovoltaikanlagen auf Freiflächen im EEG und den Deckel bei 15 Gigawatt für Wind auf See bis 2030. Besonders kritisch sei er Ausbaudeckel von 52 Gigawatt für Photovoltaikanlagen außerhalb des Ausschreibungsregimes. Letztgenannter Deckel sollte aus Sicht des BDEW aufgehoben werden, verbunden mit weiteren Maßnahmen zur besseren Markt- und Systemintegration von Strom aus PV-Anlagen.
Das drei Säulen-Modell vom BDEW
Gerade weil ein massiver Ausbau der Erneuerbaren Energien erforderlich ist, muss weiter intensiv an einem möglichst wirtschaftlichen Förderregime gearbeitet werden. Der BDEW hat deshalb sein sogenanntes 3-Säulen-Modell für einen neuen Finanzierungsrahmen für Ökostromanlagen konkretisiert. Säule 1 soll die Wettbewerbsfähigkeit Erneuerbarer im Strommarkt stärken. Der Markt und dessen Preissignale sollen die Basis für die Investitionsentscheidung darstellen. Säule 2 dient der Flankierung des Ökostromausbaus und soll das Erreichen der Ausbauziele für Erneuerbare sicherstellen. Säule 3 soll dazu beitragen, Prosumer-Lösungen voranzubringen und ins Energieversorgungssystem zu integrieren. Der BSW-Solar hat die Vorschläge kommentiert. (nhp)