Wirtschaftsminister Gabriel beendet den Konflikt mit EU-Wettbewerbskommissar Almunia. Das ist wichtig, denn nur so kann Gabriels Ökostrom-Reform wie geplant zum 1. August greifen.
Die Europäische Kommission und die Bundesregierung haben sich auf die Ökostrom-Reform verständigt. „Wir haben jetzt eine endgültige Einigung hierzu erreicht“, sagte gestern Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia. Bei der Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sei nun auch die Behandlung von importiertem Ökostrom und unternehmenseigenen Kraftwerken geklärt – zwei bis dato ungeklärte Streitfälle. Insgesamt bewertete Almunia den Konflikt in der Ökostromdebatte nicht als besonders heikel: „Letzte Woche war mein Eindruck, dass die Probleme sehr, sehr klein und technisch waren, Details betrafen und kurz vor der Lösung standen“, sagt der Kommissar. Diese Einigung gibt es nun.
Für energieintensive Unternehmen, die ihr eigenes Kraftwerk haben und den Strom nicht aus dem Netz kaufen, war zunächst eine Sonderbehandlung geplant. In dem deutschen Entwurf sollte auch die Eigenerzeugung aus neuen Kraft-Wärme-Anlagen privilegiert bleiben, die nicht aus erneuerbaren, sondern fossilen Energiequellen stammt. Nun gibt es einen Kompromiss: „Wir haben uns darauf geeinigt, dass die EEG-Umlage bis 2017 um 40 Prozent reduziert werden kann“, sagte Almunia.
Importierter Ökostrom
Der zweite Punkt in der Diskussion war die Behandlung von importierten Ökostrom. „Die deutschen Behörden haben nun erklärt, die Ausschreibungen für grünen Strom zu einem bestimmten Prozentsatz für importierten grünen Strom zu öffnen“, sagte Almunia. Auf Importstrom darf nun also die EEG-Umlage kassiert werden. Mit den Ökostromausschreibungen ab 2017 werde eine Importquote garantiert. 200 Megawatt an neuen Ökostromprojekten sollen laut der aktuellen EEG-Novelle dann per Ausschreibung an ausländische Anbieter vergeben werden. So werde die nationale Förderung nicht verzerrt. Zudem wurde der Streit beim Grünstromprivileg pragmatisch geklärt: Deutschland überweist 50 Millionen für ein europäisches Infrastrukturprojekt.
Hintergrund: Erst am 1. Juli hatte der Europäische Gerichtshof befunden, dass ausländische Ökostromproduzenten keinen Anspruch auf nationale Erneuerbaren-Vergütungen haben. Im konkreten Fall ging es um einen finnischen Betreiber von Windkraftanlagen auf den finnischen Alands-Inseln. Dieser verklagte Schweden, weil ihm die schwedische Ökostromförderung verwehrt wurde. (Niels H. Petersen)