Trotz des Beihilfeverfahrens der Europäischen Kommission ist die Zahl der bei der Zahlung der EEG-Umlage privilegierten Unternehmen weiter gestiegen. Die Anträge für das kommende Jahr können erst entschieden werden, wenn Klarheit über die Änderung der Regeln herrscht.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA hat bekanntgegeben, dass die Zahl der bei der EEG-Umlage begünstigten Unternehmen in diesem Jahr auf 2098 steigt. Im vergangenen Jahr konnten sich noch 1720 große Stromverbraucher über Vergünstigungen bei der Zahlung der EEG-Umlage freuen. Die Zahl der Abnahmestellen, die von der EEG-Umlage befreit sind, steigt auf insgesamt 2779. Denn mehrere Unternehmen betreiben Zweigstellen, die dann ebenfalls von der EEG-Umlage befreit sind, wenn das Unternehmen als Ganzes befreit ist. Die privilegierte Strommenge wird in diesem Jahr beträgt 107.101 Gigawattstunden betragen. Im vergangenen Jahr waren es noch 94.181 Gigawattstunden. Das belastet die nicht privilegierten Verbraucher wie kleine und mittelständische Unternehmen und die privaten Haushalte mit zusätzlichen 5,1 Milliarden Euro. Denn diese Stromkunden müssen die Summe für die EEG-Umlage aufbringen, mit der die großen Stromverbraucher von der Zahlung befreit sind. Der größte Teil der privilegierten Strommenge wurde für Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Niedersachsen gewährt. Am stärksten profitieren Unternehmen der Chemie-, Metall- und Papierindustrie von den Ausnahmeregelungen.
Untersuchung in Brüssel wird ignoriert
„Die Steigerung auf 2098 begünstigte Unternehmen – gegenüber 1720 begünstigten Unternehmen im Vorjahr – ist mit einem verhältnismäßig moderaten Anstieg der privilegierten Strommenge verbunden“, beschwichtigt Arnold Wallraff, Präsident des BAFA. Entgegen der Forderung der Verbraucher und der Branchen der erneuerbaren Energien, statt den Eigenverbrauch mit einer EEG-Umlage zu bestrafen, endlich die Ausnahmeregelungen einzudämmen, steigt der privilegierte Stromverbrauch trotzdem. Auch die von der Europäischen Kommission eingeleitete Untersuchung der Rechtmäßigkeit der Ausnahmen für stromintensive Unternehmen wird damit vollkommen ignoriert.
Auf dem Prüfstand
Dass die Ausnahmeregelungen auf den Prüfstand stehen, weiß auch Arnold Wallraff. „Planungs- und Rechtssicherheit sind für die Unternehmen jetzt unerlässlich“, betont er mit Blick auf die geplante EEG-Novelle. „Ich appelliere daher dringlich an die Politik, sehr zeitnah eine klare und tragfähige Grundlage für das neue Antragsverfahren zu schaffen.“ Denn auch im nächsten Jahr werden wieder Unternehmen bei der Zahlung der EEG-Umlage privilegiert werden, wenn die Politik die Regelungen nicht komplett abschafft oder die EU-Kommission einen Riegel vorschiebt. Nach dem aktuell geltenden EEG müssen die Anträge bis zum 30. Juni 2014 beim BAFA eingegangen sein. Allerdings können aufgrund des laufenden Beihilfeprüfverfahrens der Europäischen Kommission bis zum Abschluss des Verfahrens die Anträge nicht positiv beschieden werden, betont das BAFA. (Sven Ullrich)