Mit der Novelle des Kleinanlegergesetzes stärkt der Bundestag Verbraucher vor unseriösen Kapitalanlagen. Genossenschaften werden aber als zuverlässig eingestuft. Die Hürden für genossenschaftlich finanzierte Projekte bleiben so wie bisher niedrig. Zudem sieht der Bundestag Genossenschaften nicht als Investitionsvermögen an.
Die Bundesregierung hat heute die Novelle des Kleinanlegerschutzgesetzes verabschiedet. Damit stärkt sie auf der einen Seite die Verbraucher und schützt sie vor unseriösen und hoch riskanten Finanzprodukten. Auf der anderen Seite erhöht die Novelle aber nicht die Hürden für genossenschaftliche Projekte hinsichtlich der Prospektpflicht. So können Anteile an Bürgersolaranlagen, die in der Regel genossenschaftlich organisiert sind, auch weiterhin ausgegeben werden, ohne dass die Genossenschaft einen ausführlichen und aufwendigen Prospekt zum Projekt erstellen muss. Die gleichen Regelungen gelten auch für Projekte, die über eine sogenannte Schwarmfinazierung ermöglicht werden.
Genossenschaften sind zufrieden
Auf Seiten der Genossenschaften zeigt man sich zufrieden mit der Lösung. „Es ist erfreulich, dass sich Genossenschaften auf zukünftig über Darlehen ihrer Mitglieder finanzieren können, ohne dass ein aufwendiger Verkaufsprospekt erstellt werden muss“, lobt Eckhard Ott, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbands (DGRV). Damit kann die seit Jahrzehnten vertrauensvoll praktizierte Unternehmensfinanzierung beibehalten werden.“ Die bisher schon geltende Prospektbefreiung bei der Mitgliedereinwerbung von Genossenschaften wird so konsequent auf Angebote von Mitgliederdarlehen übertragen. „In seiner Begründung verweist der Gesetzgeber zu Recht auf den traditionell sehr hohen Mitgliederschutz der Genossenschaften, den insbesondere die Gründungs- und Pflichtprüfungen durch die gesetzlichen Prüfungsverbände gewährleisten“, erklärt Ott. „Die Ausnahmeregelungen bewahren Genossenschaften vor erheblichen administrativen Zusatzkosten, die das ohnehin schon hohe Schutzniveau nicht weiter verbessert hätten.“
Rechtsunsicherheit beseitigt
Außerdem haben die Abgeordneten im Bundestag fraktionsübergreifend die Erklärung ihres Finanzausschusses unterstützt, wonach Genossenschaften grundsätzlich keine Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches sind. Dies hatten bereits am 6. Februar dieses Jahres die Ministerpräsidenten und Finanzminister der Bundesländer betont. „Nun trägt auch das Parlament die dementsprechend geänderte Verwaltungspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einvernehmlich mit“, freuen sich die Genossenschaftsvertreter. „Damit wird eine erhebliche Rechtsunsicherheit für Genossenschaften insbesondere im Bereich der erneuerbaren Energien beseitigt.“ (su)