Der Schweizer Bundesrat hat beschlossen, dass die Vergütungssätze bis Herbst 2017 um bis zu 28 Prozent sinken. Der Branchenverband Swissolar kritisiert die Entscheidung und verlangt im Gegenzug ein KEV-Kontingent für Photovoltaik im kommenden Jahr.
Die heute vom Bundesrat beschlossene Revision der Energieverordnung ist für die Betreiber von Solaranlagen von großer Bedeutung. Die Vergütungssätze der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) für Photovoltaik werden 2017 in zwei Schritten um zehn bis 28 Prozent gesenkt. Der Branchenverband Swissolar kritisiertem dass die Entscheidung „auf unrealistischen Annahmen zur Kostensenkung bei Solarmodulen“ basiert. Sie berücksichtige nicht die verschiedenen Faktoren, welche die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen beeinträchtigen.
Energieversorger kassieren bei Zählern ab
Swissolar erwähnt unter anderem die sinkenden Rückliefertarife der Elektrizitätswerke für nicht selbst gebrauchten Strom sowie die massiv überteuerten Gebühren für Stromzähler, die von den Energieversorgern erhoben werden. Ebenfalls fragwürdig sei die zugrunde gelegte Annahme eines Eigenverbrauchs von durchschnittlich 40 Prozent, die bei Anlagen auf Einfamilienhäusern und landwirtschaftlichen Anlagen kaum erreichbar ist. Swissolar fordert; „Im Gegenzug braucht es jetzt ein KEV-Kontingent für 2017, um ein Stop-and-Go vor der Energiestrategie 2050 zu verhindern.“
Dachanlagen besonders betroffen
Auch die Einmalvergütung wird in zwei Schritten abgesenkt. Unverständlich ist insbesondere die überproportionale Absenkung bei dachintegrierten Anlagen – für eine Zehn-Kilowatt-Anlage auf einem Einfamilienhaus beträgt sie 22 Prozent. Diese Alternative zur KEV ist zurzeit der wichtigste Anreiz für Investoren und damit essentiell für den Fortbestand des Photovoltaikmarkts bis zur Einführung der Energiestrategie 2050, voraussichtlich Anfang 2018.
Warteschlange abbauen
Allerdings erlaubt diese Tarifsenkung, die knappen Fördermittel für zusätzliche Projekte zur Verfügung zu stellen. Swissolar verlangt deshalb die Bereitstellung eines KEV-Kontingents für Photovoltaikanlagen in der Höhe von 100 Megawatt für 2017. So kann zudem ein maßgeblicher Beitrag zum Abbau der KEV-Warteliste mit über 35.000 Photovoltaikprojekten geleistet werden. (HS)