Die EU verlangt den Zubau von Erneuerbaren künftig über Ausschreibungen zu steuern. Auktionen müssen aber nicht zwingend billiger sein als eine Umlageförderung. Das zeigen Erfahrungen aus Großbritannien.
Die geplante Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sieht eine verpflichtende Direktvermarktung von Ökostrom und die Einführung von Ausschreibungen vor. Bis 2017 soll es spätestens Auktionen geben. Ziel: Die Kosten des Ökostromausbaus sollen gesenkt werden. Daran gibt es aber auch Zweifel. Forscher vom Institut für ZukunftsEnergieSysteme (IZES) oder das Institute for Advanced Sustainability Studies (IASS) verweisen auf erhöhte Risikoaufschläge sowie Transaktions- und Vermarktungskosten. Fazit: Eine Direktvermarktung und Ausschreibungen für Freiflächensolarparks seien vermutlich eher teurer – im Vergleich zur EEG-Vergütung. Die traditionell marktwirtschaftlich denkende Regierung in Großbritannien stellte deshalb die Ausschreibungen wieder ein und schwenkte auf ein EEG ähnliches Modell ein. Versuch gescheitert.
Die Europäische Kommission schreibt den EU-Mitgliedsstaaten vor, den Zubau künftig über Ausschreibungen zu steuern. Dabei darf es keine Ausnahmen für einzelne Technologien geben, sondern nur für kleine Anlagen. „Das spiegelt ein bisschen altes Denken wieder, dass kleinere Akteure auch nur kleinere Anlagen refinanzieren“, kritisiert David Jacobs. Er leitet den Bereich Energiewende am IASS. Viele Bürgerwind- und Solarparks in Deutschland zeigten jedoch das Gegenteil, sagt Jacobs.
Eine Untersuchung der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) vergleicht 16 Studien hinsichtlich ihrer zentralen Aussagen und Empfehlungen für die EEG-Novelle. „Ob sich die in der Wirtschaftstheorie als effizient geltenden Maßnahmen letztlich kostensenkend auf die Endkundenstrompreise auswirken werden, ist höchst ungewiss“, sagt AEE-Geschäftsführer Philipp Vohrer. „Der Gesetzgeber sollte vor dem Hintergrund der deutschen Klima- und Ausbauziele besonders die Investitionssicherheit für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien im Blick behalten.“ Nur so blieben die Investitionskosten überschaubar.
Hürde für kleine Akteure groß
Der aktuelle Regierungsentwurf schlägt eine Kombination aus Preis- und Mengensteuerung vor und folgt damit den Empfehlungen vieler Studien. Diese Übereinstimmung lässt sich aus einer 16-seitigen Metastudie ablesen, welche die AEE in Zusammenarbeit mit dem Büro für Energiewirtschaft und technische Planung Aachen erstellt hat. Die im Rahmen des AEE-Forschungsradars Energiewende erstellte Analyse zieht den Vergleich zwischen veröffentlichten Vorschlägen zur instrumentellen Weiterentwicklung des EEG und dem aktuellen Regierungsentwurf zur EEG-Novelle.
Die theoretischen Vorteile einer Ausschreibung: Auktionen führten zu niedrigen Preisen, wenn ausreichend Wettbewerb unter den Bietern bestehe. Das hängt allerdings stark vom Design ab. Bei Anlagenbetreibern könne es zu einer Konzentration kommen. Denn das Risiko der Vermarktung führe zu höheren Fixkosten. Und die müssen die Anlagenbetreiber auf dem Kapitalmarkt erstmal verdienen. Das stelle besonders für kleinere Akteure eine Hürde dar, folgert die AEE. Auch technologisch und regional differenzierte Ausschreibungen könnten zu einer starken Beschränkung des Bieterkreises führen. Damit steige das Risiko einer Konzentration von Marktakteuren, die letztlich Wettbewerb und Kosteneffizienz hemmen würden.
Bei der aktuellen Kostendiskussion sollte nicht vergessen werden, dass das Gros der EEG-Umlage aus Vergütungsverpflichtungen für Altanlagen besteht. (Niels H. Petersen )