Der Schweizer Bundesrat beschließt zwei gesetzliche Erleichterungen: Zusammenschlüsse für den Eigenverbrauch werden demnach vereinfacht sowie die Förderbeiträge für Photovoltaik maßvoll absenkt. Der solare Zubau in 2019 könnte auf bis zu 350 Megawatt steigen.
Der Bundesrat der Eidgenossen hat die Revision zweier Verordnungen beschlossen, die für den weiteren Ausbau der Photovoltaik in der Schweiz von großer Bedeutung sind, wie es der Verband Swissolar einschätzt. Sie treten bereits zum 1. April dieses Jahres in Kraft. Inakzeptabel sei die kurze Vorlaufzeit, die es den Solaranbietern fast unmöglich mache, sich rechtzeitig auf die veränderten Rahmenbedingungen einzustellen, moniert der Verband. Inhaltlich seien die Anpassungen aus Sicht der Solarbranche allerdings mehrheitlich positiv.
Gemeinsamer Eigenschaft wird leichter
In der Energieverordnung (EnV) können Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) nun leichter gegründet werden. Parzellen können neu zusammengeschlossen werden, auch wenn dazwischen ein Verkehrsweg liegt. Leider wurde der Vorschlag von Swissolar nicht berücksichtigt, wonach ZEV das Verteilnetz des Netzbetreibers gegen Entgelt nutzen dürften. Die restriktiven Bestimmungen zum Schutz der Mieter innerhalb eines ZEV wurden leicht angepasst: Neu kann der Kostenvorteil des Solarstroms gegenüber dem vom Netz bezogenen Strom je hälftig zwischen Solaranlagenbetreibern und Mietern aufgeteilt werden, womit zusätzliche Anreize zum Bau von Anlagen insbesondere auf Mehrfamilienhäusern geschaffen werden.
Laut der Energieförderverordnung (EnFV) fallen Kürzungen bei der Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen geringer aus als vorgeschlagen. Bei Anlagen unter 30 Kilowatt Leistung liegen die leistungsbezogenen Beiträge 15 Prozent tiefer aus als bisher, bei den größeren Anlagen werde dafür auf eine Kürzung verzichtet. Zu bedauern sei, dass keiner der Vorschläge von Swissolar für Anpassungen an weiteren Verordnungen mit dem Ziel, unnötige administrative Aufwände beim Bau und Betrieb solcher Anlagen zu reduzieren, übernommen wurde. Dieser Aufwand liege bei einer Kleinanlage bei rund 15 Arbeitsstunden.
330 bis 350 Megawatt Zubau in diesem Jahr
Dank der im vergangenen November angekündigten Erhöhung der Förderkontingente für Photovoltaikanlagen durch das Bundesamt für Energie sinken die Wartezeiten bis zur Auszahlung der Einmalvergütung massiv. Bei Kleinanlagen erhält der Investor das Geld aktuell spätestens 1,5 Jahre nach der Anmeldung, bei Großanlagen ab 100 Kilowatt liegt die Wartezeit bei deutlich unter drei Jahren. Swissolar erwartet für das laufende Jahr einen Zubau von 330-350 Megawatt, etwa 30 Prozent mehr als im Vorjahr. (nhp)