Die Bundesregierung startet zwei neue Förderprogramme, um die Energiewende auch im Heizkeller zu forcieren. Neben effizienteren Heizungen und Wärmepumpen soll eine neue Technologie etabliert werden: die Brennstoffzelle.
Ab August startet das Bundeswirtschaftsministerium zwei neue Förderprogramme für die Energiewende im Heizungskeller: Erstens das Programm zur Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich und zweitens die Förderung von Brennstoffzellenheizungen. Die Umrüstung wird laut Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) mit bis zu 40 Prozent der Investitionskosten gefördert.
Bis 2020 zwei Millionen Heizpumpen austauschen
Mit der Optimierung von bestehenden Heizungsanlagen sollen schnell und kostengünstig Effizienzgewinne und damit Kohlendioxid eingespart werden. So sollen bis 2020 jährlich bis zu zwei Millionen Pumpen ausgetauscht und 200.000 hydraulische Abgleiche durchgeführt werden und damit rund 1,8 Millionen Tonnen CO2-Emissionen vermieden werden. Mit der Förderung von Brennstoffzellen-Heizungen soll eine neue und zukunftsweisende Technologie breitenwirksam in den Markt etabliert werden.
Der Effekt: Der Austausch einer alten ineffizienten Pumpe durch ein effizienteres Modell spart bis zu 80 Prozent des Energieverbrauchs. Beim hydraulischen Abgleich wird das bestehende Heizsystem so optimiert, dass nur noch so viel Wärme verbraucht wird, wie auch benötigt wird. Kalte oder zu heiße Heizkörper gehören dann der Vergangenheit an. Das Programm wird durch das BAFA administriert und ist in die Effizienzoffensive des BMWi eingebettet. Weitere Infos stehen auf der Website „Deutschland macht's effizient“.
Zuschuss nach elektrischer Leistung
Zusätzlich startet auch das Programm für stationäre Brennstoffzellenheizungen. Es ist Bestandteil des „Anreizprogramms Energieeffizienz“ der Bundesregierung. Ziel des Programms ist es, stationäre Brennstoffzellenheizungen am Markt zu etablieren. So erhalten Eigentümer von Wohngebäuden beim Kauf eines Brennstoffzellengeräts Zuschüsse: Die Förderung gibt es für stationäre Brennstoffzellenheizungen in den Leistungsklassen von 0,25 bis fünf Kilowatt elektrischer Leistung in neuen und bestehenden Wohngebäuden. Die Förderhöhe ist gestaffelt nach der elektrischen Leistung der Anlage.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss mit einem Grundbetrag von 5.700 Euro und einem leistungsabhängigen Zusatz von 450 Euro je angefangener 100 Watt elektrische Leistung. Die Förderung ist zudem mit den KWKG-Zulagen kumulierbar. Die Beantragung erfolgt über die KfW mit dem Programm "Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle". Weitere Informationen. (N. Petersen)
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