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Stuttgart legt Speicherförderung auf

Mit einem eigenen Förderprogramm unterstützt die Landesregierung in Stuttgart die Installation von Solarstromspeichern im Ländle. Die Landesförderung ist mit der Bundesförderung kombinierbar.

Das Land Baden-Württemberg hat ein Förderprogramm für Solarstromspeicher gestartet. Insgesamt liegen zwei Millionen Euro im Fördertopf. Aus diesem bekommen alle Betreiber von Photovoltaikanlagen einen Investitionszuschuss, wenn sie einen Stromspeicher in ihr System integrieren. Darauf weißt das Solar Cluster Baden-Württemberg hin. Die Förderung richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch an Kommunen und Unternehmen.

Speicher netzdienlich betreiben

Der Anlagenbetreiber kann bei der Installation einer Solarbatterie 30 Prozent der Nettoinvestitionskosten als Zuschuss bekommen. Voraussetzung ist, dass der Speicher netzdienlich betrieben wird, also die Erzeugungsspitzen der Solaranlage zur Mittagszeit einspeichert und nicht die morgendlichen Sonnenstrahlen. Zusätzlich gibt Stuttgart einen Bonus von 250 Euro pro Speicher, wenn das Energiemanagement über eine prognosebasierte Betriebsstrategie verfügt.

Bis zu 60.000 Euro Zuschuss

Die Förderhöhe für kleine und mittlere Heimspeicher beträgt 300 Euro pro Kilowattstunde nutzbarem Batterievolumens. „Pro Vorhaben sind 7.500 Euro Förderung möglich, mindestens jedoch 600 Euro“, weiß Franz Pöter, Geschäftsführer des Solar Clusters. Die Installation von großen Speichern in Verbindung mit Solaranlagen mit einer Leistung von mehr als 30 Kilowatt federt Stuttgart die Investition sogar mit einem Zuschuss von 400 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität ab. Hier liegt die Förderung – je nach Investitionssumme zwischen minimal 7.500 und maximal 60.000 Euro.

Im kommenden Jahr sinken allerdings die Fördersätze. Für kleine und mittlere Heimspeicher gibt es dann nur noch 200 Euro pro Kilowattstunde Kapazität und der Förderdeckel liegt bei 5.000 Euro pro Speicherprojekt. Der Zuschuss für gewerbliche Speicher sinkt dann auf 300 Euro pro Kilowattstunde und ist bei 45.000 Euro pro Projekt gedeckelt.

Mit Bundesförderung kombinierbar

Der Investitionszuschuss des Landes kann zudem mit der Bundesförderung verknüpft werden. Damit kann der Käufer eines Solarspeichers zusätzlich zur Landesförderung noch den zinsverbilligten Kredit des Bundes und vor allem auch den dazugehörigen Tilgungszuschuss in Anspruch nehmen. Das gilt aber nur, wenn die Landesförderung unter der des Bundes liegt. Deshalb ist eines solche Kumilierung nicht für alle Projekte ratsam. Zumal diese Regelung ohnehin nur bis Ende 2018 gilt, weil dann die Bundesförderung ausläuft.

Die Landesförderung kann seit 1. März 2018 bei der L-Bank in Stuttgart beantragt werden. Wichtig ist, dass der Antrag gestellt wird, bevor die Installation des Speichers begonnen hat. Dazu zählt auch der Abschluss des ersten rechtsverbindlichen Vertrags mit einem Installationsunternehmen oder einem Speicherhersteller zu Lieferung und Montage der Solarbatterie. (su)