Darauf weist der Solar Cluster Baden-Württemberg hin. Geschäftsführer Franz Pöter rät, die Dachfläche möglichst auszunutzen und die Solaranlage größer als verlangt zu bauen. So können Hauseigentümer den günstigen Solarstrom für zunehmend nachgefragte Wärmepumpen und E-Autos nutzen – und müssen ihn nicht weniger profitabel ins Netz einspeisen.
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Mindestens 60 Prozent des Sonnendachs nutzen
Wer einen Bauantrag für ein neues Wohngebäude einreicht, muss 60 Prozent der solargeeigneten Dachfläche mit Photovoltaikmodulen belegen. Das gilt seit Januar bereits für neue Büro- und Verwaltungsgebäude und Parkplätze mit mehr als 35 Stellflächen. Am 1. Januar 2023 sind Anlagen dann auch bei grundlegenden Dachsanierungen von bestehenden Gebäuden zu installieren.
Welche Flächen sind geeignet?
Als solargeeignet gelten Dachflächen, die ausreichend besonnt sind. Das trifft auf unverschattete oder nur geringfügig verschattete Dachflächen zu, die nach Süden, Osten oder Westen ausgerichtet sind. Zudem muss mindestens eine ihrer Einzeldachflächen eine zusammenhängende Mindestfläche von 20 Quadratmetern aufweisen.
Dächer mit einer Dachneigung von mehr als 20 Grad, die nach Norden zeigen, sind als nicht geeignet eingestuft. Für eine Solarnutzung generell als ungeeignet gelten Gebäude mit einer Raumnutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern.
Beispiel für ein Einfamilienhaus
Ein typisches Beispiel zeigt, was die Solarpflicht konkret bedeutet: Ein kleines freistehendes Einfamilienhaus verfügt etwa über rund 80 Quadratmeter Fläche. Um die Pflicht zu erfüllen, sind knapp 50 Quadratmeter der Dachfläche zu belegen. Das ergibt eine installierte Leistung der Solaranlage von rund zehn Kilowatt. Damit können je nach Ausrichtung der Anlage bis zu 10.000 Kilowattstunden Strom im Jahr erzeugt werden, rund dreimal so viel, wie ein Durchschnittshaushalt verbraucht.
Auch Grundstück nutzbar
Wer keine Photovoltaikanlage auf dem Dach oder der Fassade haben möchte, kann alternativ auf Anlagen in unmittelbarer räumlicher Umgebung setzen, etwa auf der Wiese vor dem Haus. Auch die Verpachtung der Dachfläche an Dritte ist möglich, die dort eine Solaranlage installieren und betreiben.
Für sie ist ebenfalls ein Verkauf an Dritte vor Ort und eine Einspeisung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) möglich. Eine weitere Option sind solarthermische Anlagen, die das Brauchwasser erwärmen und die Heizung unterstützen. (HS)
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