Die von der Bundesregierung zum Ziel erklärten 15 Millionen vollelektrischen Fahrzeuge bis 2030 besitzen mit 750 Gigawattstunden die rund 20-fache Speicherkapazität aller deutschen Pumpspeicherkraftwerke. Durch das heute schon mögliche punktgenaue Laden von Überschüssen wird dieses Potenzial nutzbar. Bidirektionales Laden ermöglicht den Energieaustausch in zwei Richtungen, in die Batterie aber auch wieder zurück.
Zurückspeisen ins Gebäude ermöglichen
Bidirektionales Laden ist schon heute technisch umsetzbar. „Jetzt muss der gesetzliche Rahmen praxistauglich werden“, fordert Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft, kurz BNE. So mangelt es an gesetzgeberischen Vorgaben für den Informationsaustausch zwischen den beteiligten Marktakteuren, für die Bilanzierung oder zur marktlichen Nutzung von Flexibilität. Der Branchenverband BNE hat dazu konkrete Lösungsvorschläge in einem neuen Positionspapier erarbeitet.
Obwohl die Zahl der Fahrzeuge, die diese Technik beherrschen, schnell zunehmen wird, erschwert der aktuelle gesetzliche Rahmen die Umsetzung von bidirektionalem Laden. „Vor allem die Doppelbelastung mobiler Speicher durch Abgaben, Umlagen und Steuern verhindert den wirtschaftlichen Einsatz der Technologie”, erklärt Busch. Für stationäre Speicher wurde diese Doppelbelastung bereits 2019 aufgehoben. Die fehlende Klarheit bei der Definition von mobilen Energiespeichern schafft zusätzlich Unsicherheit bei der Planung von bidirektionaler Ladeinfrastruktur.
Flexibilität als Währung im neuen Energiesystem
Denn trotz der Energiekrise werden Photovoltaik und Windenergie noch immer abgeregelt, wenn das Netz überlastet ist. Flexibilität ist die zentrale Währung im Energiesystem der Zukunft. „Elektroautos bieten durch ihre Speicherkapazität diese nötige Flexibilität im Energiemarkt, die wir jetzt aktivieren müssen“, erklärt Busch und fügt hinzu: Mobile Speicher würden maßgeblich dazu beitragen, Preisunterschiede zu minimieren und den Einsatz teurer Gaskraftwerke zu reduzieren. (nhp)
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