Dieser Wert entspricht dem aktuell geltenden Höchstwert. „Durch die Beibehaltung dieses Höchstwerts sorgen wir auch in diesem Segment für weiterhin stabile Rahmenbedingungen“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Die Behörde hatte den Höchstwert im vergangenen Jahr erhöht, um die gestiegenen Kosten im Höchstwert abzubilden. Mit der erneuten Festlegung der Höchstwerte werde der zuvor festgelegte Höchstwert fortgeschrieben.
Zuvor zu wenig Gebote
Ohne eine erneute Festlegung wäre der Höchstwert auf den gesetzlichen Wert von 7,28 Cent pro Kilowattstunden gefallen. Aufgrund der Erfahrungen aus vorangegangenen Gebotsrunden sei davon auszugehen, dass zu dem gesetzlich vorgesehenen Höchstwert keine Gebote eingehen würden oder jedenfalls eine Gebotsmenge deutlich unterhalb des Ausschreibungsvolumens.
Die Innovationsausschreibungen könnten somit ihren Beitrag zu dem Ziel der Transformation zu einer nachhaltigen Stromversorgung nicht leisten. Mit der Festlegung sollen den Unternehmen einerseits auskömmliche Gebote ermöglicht und andererseits ein Rahmen geschaffen werden, der einen Wettbewerb um die Förderung ermöglicht.
Kombination aus Solar- und Speicherprojekten
Die Innovationsausschreibung stellen beispielsweise ein Treiber von für die Kombination aus Solar- und Batteriespeicherprojekten. Mit Blick auf die Netzstabilisierung gewinnen diese Tradingmodelle immer mehr an Bedeutung. Die Festlegung des Höchstwerts sowie nähere Informationen zur Innovationsausschreibung steht auf der Website der Bundesnetzagentur bereit.
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