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BNetzA sieht Hochlaufentgelt für H2-Kernnetz bei 25 Euro

Das Hochlaufentgelt ist ein bundesweit einheitliches Entgelt, das an allen Ein- und Ausspeisepunkten des Wasserstoff-Kernnetzes bis zum Jahr 2055 gelten soll. Es muss dabei zum einen die Kosten, die während dieser Hochlaufphase bis zum Jahr 2055 entstehen, voll gegenfinanzieren. Das vorgestellte Hochlaufentgelt sei ein weiterer Schritt in eine erfolgreiche Wasserstoffwirtschaft, meint Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Mit unserem Vorschlag stellen wir die Nutzung des Wasserstoff-Kernnetzes zu einem angemessenen Preis sicher. Zugleich gewährleisten wir eine solide Gegenfinanzierung für den Bau und Betrieb der Wasserstoffnetze aus privaten Mitteln.“

Verteilung der Kosten auf 30 Jahre

Für 25 Euro pro Jahr kam also für jede Stunde eine Kilowattstunde Wasserstoff ein- oder ausgespeist werden. Die BNetzA stellt dieses Entgelt nun zur Konsultation. Die Behörde stützt sich bei ihrer Entscheidung unter anderem auf die Expertise eines wissenschaftlichen Gutachtens. Die Festlegung nimmt den im Juni 2024 erlassenen Beschluss Wanda auf, der für das Wasserstoff-Kernnetz einen intertemporalen Kostenallokationsmechanismus bestimmt.

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Der Mechanismus soll das Ungleichgewicht zwischen der anfänglich geringen Nachfrage nach Wasserstoff-Transportkapazitäten und den anfänglich hohen Kosten für den Infrastrukturaufbau ausgleichen. Zu hohe Entgelte sollten demnach verhindert werden. Die Festlegung eines über die Jahre konstanten Hochlaufentgeltes führe dazu, dass in der Anfangsphase Mindererlöse entstehen, begründet die BNetzA.

BNetzA prüft die Höhe des Entgelts alle drei Jahre

Später soll das Hochlaufentgelt Erlöse erwirtschaften, die oberhalb der jährlichen Kosten liegen. Es werden also Mehreinnahmen generiert. Die anfänglichen Mindererlöse werden dabei auf einem sogenannten Kostenallokationskonto verbucht, damit sie später durch die Mehrerlöse ausgeglichen werden können. Das Entgelt wird zudem jährlich an die Geldwertentwicklung angepasst. Die BNetzA prüft auch alle drei Jahre, ob das Entgelt noch geeignet ist, das Kostenallokationskonto auszugleichen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird sie das Hochlaufentgelt anpassen.

Differenziertes Entgeltsystem in der Konsultation

Darüber hinaus hat die Bundesnetzagentur ein Eckpunktepapier für ein differenziertes Entgeltsystem zur Konsultation gestellt. Das Hochlaufentgelt von 25 Euro gilt demnach für eine feste Wasserstoffkapazität auf Jahresbasis. Derzeit wird mit dem Verfahren (WaKandA) eine detaillierte Produktpallette konsultiert, welche neben der Einführung von Monats- und Tageskapazitätsprodukten auch unterbrechbare Wasserstoffkapazitäten vorsieht.

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Damit das Entgeltsystem diesen Produkten gerecht wird, stellt die BNetzA Ideen zur Ausgestaltung von Multiplikatoren vor: Diese gelte für unterjährige Produkte, Rabatte für unterbrechbare Kapazitätsprodukte und Rabatte an Ausspeisepunkten an Wasserstoffspeichern. Stellungnahmen zu den konsultierten Dokumenten können noch bis zum 2. Mai 2025 abgegeben werden. (nhp)

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