Die ausgeschriebene Menge betrug in dieser Runde 2.148 Megawatt. Es wurden 495 Gebote mit einem Volumen von 4.206 Megawatt eingereicht. „Der starke Wettbewerb hat für niedrige Zuschlagswerte und damit einen geringen Förderbedarf gesorgt“, resümiert Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. 268 Gebote mit einem Umfang von 2.152 Megawatt konnten bezuschlagt werden. Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 4,5 und 5,24 Cent pro Kilowattstunde. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt in dieser Runde bei 5,05 Cent – und damit nur sehr knapp unter dem Niveau der Vorrunde mit 5,11 Cent.
Ein Gigawatt auf eingeschränkt nutzbaren Flächen
Das Solarpaket I führte zu mehreren Änderungen für die Ausschreibungen von solaren Freiflächenanlagen. Dazu zählt auch die Ausweitung der Flächenkulisse. Gebote auf Acker- und Grünlandflächen, die landwirtschaftlich nur eingeschränkt nutzbar sind, konnten in dieser Runde in allen Bundesländern berücksichtigt werden. Insgesamt entfiel fast die Hälfte der Zuschläge an Projekte auf solchen Flächen mit 1.037 Megawatt Leistung.
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In diesem Verfahren wurden 63 Gebote ausgeschlossen. Die durch das Solarpaket I eingeführten Regelungen zur Anhebung der maximalen Leistung auf 50 Megawatt sowie zu einem gesonderten Höchstwert für besondere Solaranlagen wurden in dieser Gebotsrunde noch nicht angewendet, da diese unter dem beihilferechtlichen Genehmigungsvorbehalt stehen. Darauf seien mehrere Ausschlüsse von Geboten zurückzuführen.
Bayern liegt mit Abstand vorn
Das mit weitem Abstand größte Zuschlagsvolumen entfiel auf Gebote für Standorte in Bayern (700 Megawatt und 118 Zuschläge), gefolgt von Standorten in Schleswig-Holstein (244 Megawatt bei Zuschlägen) und Brandenburg (231 Megawatt bei 20 Zuschlägen). Informationen zu den weiteren Verfahrensschritten zur Ausschreibung für Solaranlagen des ersten Segments zum Gebotstermin 1. Juli 2024 stehen auf der Webseite der Bundesnetzagentur. (nhp)
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