Der Bundesverband der Solarwirtschaft (BSW) begrüßt die Verschärfung der Minderungsziele für Treibhausgase, die vom Bundestag im Rahmen einer Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes beschlossen wurden. Insgesamt seien diese nach Einschätzung des Verbandes aber mangelhaft. Wesentliche Instrumente zu ihrer Umsetzung seien erneut vertagt worden.
Förderhindernisse nicht beseitigt
Dringend notwendige Beschlüsse für eine starke Beschleunigung des Solartechnik- und Speicher-Ausbaus wurden ebenso vertagt wie die Schaffung fairer Marktbedingungen für diese unverzichtbaren Technologien der Energiewende. So wurden beispielsweise hinderliche Förderdeckel nicht beseitigt.
Zwar wurden etwas ambitioniertere Klimaschutzziele verabschiedet. Bis zu einer deutlichen Schärfung der Instrumente für deren Umsetzung bleiben diese Vorgaben allerdings weitgehend wirkungslos.
Erneuter Wortbruch der Koalition
Die Bundesregierung kündigte im Rahmen des „Klimaschutz-Sofortprogramms“ erst für die kommende Legislaturperiode an, den Ausbau der erneuerbaren Energien an die neuen Emissionsziele anpassen zu wollen. Ende letzten Jahres hatte sie in einem Entschließungsantrag zum EEG 2021 noch angekündigt, bereits „im ersten Quartal 2021 einen weitergehenden Ausbaupfad der Erneuerbaren Energien zu definieren, der die Kompatibilität mit dem neuen Europäischen Klimaziel 2030 und den erwarteten europäischen Zielen zum Ausbau der Erneuerbaren sowie mit dem Ziel der Klimaneutralität in Europa in 2050 gewährleistet.“
Ausbau der Photovoltaik ist überfällig
Zur nun von der Bundesregierung geäußerten erneuten Ankündigung, dies erst nach der Bundestagswahl nachholen zu wollen, äußerte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft, Carsten Körnig: „Nach dem jüngsten Wortbruch ist auch dieser Scheck leider weitgehend ungedeckt, allein schon, da dazwischen eine Bundestagswahl liegt.“
Bis zu einer neuerlichen Gesetzesinitiative werde wertvolle Zeit verloren. Eine Beschleunigung des Photovoltaikausbaus sei längst überfällig.
Marktdynamik wird ausgebremst
Eine aktuell erfreuliche Marktdynamik bei Solarstromanlagen drohe infolge zu kleiner Fördertöpfe und zu scharfer Degressionsregeln ausgebremst zu werden. „Aus wahltaktischen Gründen wird die Bekämpfung des Klimawandels verzögert“, urteilt Körnig. „Das kommt uns teuer zu stehen und vergrößert die Energielücke, die mittels klimaschädlicher Energieimporte geschlossen werden muss.“
Ein nachvollziehbarer Grund für die neuerliche Verschiebung einer dringend notwendigen kraftvollen Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien läge nicht vor.
Nur die großen Investoren profitieren
Vom Bundestag wurden lediglich einmalige Sonderausschreibungen für große Solarstromanlagen im Jahr 2022 mit insgesamt 4,1 Gigawatt beschlossen. Die bis zum Ende des Jahrzehnts von der Bundesregierung vorgesehene solare Kraftwerkskapazität von 100 Gigawatt sei damit lediglich um vier Prozent nachgebessert worden, moniert der BSW.
Marktforscher und Wissenschaftler hatten hingegen wiederholt mindestens eine Verdoppelung der Ausbauziele angemahnt und höhere Ausbauziele für kleinere Solarsysteme auf Wohn- und Gewerbedächern gefordert. Bei der aktuellen Gesetzesreform gingen diese leer aus.
BSW wird Branche informieren
Der BSW begrüßt hingegen, dass die Bundesregierung in einigen wichtigen Detailfragen in ihrem jüngsten Gesetzespaket Empfehlungen der Branche folgte. So baute sie vereinzelt Marktbarrieren für Prosumer und größere Solarparks sowie den Einsatz von Batteriespeichern ab. Der BSW wird Unternehmer in einem Merkblatt über relevante Gesetzesänderungen informieren. (HS)
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