Der Bundesverband Solarwirtschaft, kurz BSW, warnte schon damals davor, dass eine in diesem Zusammenhang für Mitte Januar 2023 vorgesehene sogenannte Krisensonderausschreibung für neue Solarparks ohne Nachbesserungen des Gesetzesentwurfs weitgehend ins Leere laufe könne. Der BSW legte zudem einen Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Investitionsbedingungen und zum Abbau von Marktbarrieren für Solartechnik vor, mit dem sich nach seiner Einschätzung kurz- bis mittelfristig ein Vielfaches dessen an Solarenergiepotenzialen heben lasse, was im vorliegenden Referentenentwurf vorgesehen sei. Das Energiesicherheitsgesetz soll im Eilverfahren bereits am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen und in der nächsten Woche im Bundestag behandelt werden.
Anhebung der bei Solarparkauktionen auf 100 Megawatt
Kaum eine andere Kraftwerkstechnologie kann so schnell errichtet werden wie Solaranlagen. Mit nur neun Monaten werde die für die Krisensonderausschreibung für Photovoltaik im vorliegenden Referentenentwurf vorgesehene Realisierungsfrist nach Einschätzung des BSW jedoch zu kurz angesetzt. Die geplante einmalige Anhebung der bei Solarparkauktionen üblichen Leistungsbegrenzung von 20 auf 100 Megawatt drohe ebenfalls ins Leere zu laufen, wenn nicht gleichzeitig eine überaus restriktive Standortbeschränkung für förderfähige Solarparks gestrichen werde.
In den meisten Bundesländern dürfen EEG-geförderte Solarparks selbst auf ertragsarmen Böden (benachteiligten Gebieten) bislang nicht oder nur sehr eingeschränkt errichtet werden. „Ein aus der Zeit gefallenes Standortkorsett drosselt den Solarenergieausbau, während in Deutschland die Lichter auszugehen drohen. Bei künftigen Auktionen muss der bestehende Bundesländervorbehalt für die Sonnenstromernte in benachteiligten Gebieten fallen, fordert BSW-Chef Carsten Körnig. Ohne eine Anpassung der Ausschreibungsbedingungen dürften künftige Solarausschreibungen deshalb regelmäßig unterzeichnet werden.
Zehn Terawattstunden mehr Solarstrom
Die Verbände BSW und der Deutsche Bauernverband haben der Politik zwei Vorschläge für einen Solarbooster vorgelegt: eine baurechtliche Privilegierung für ebenerdig errichtete Solaranlagen, die sich auf Flächen (mit einer Leistung bis einem Megawatt) in unmittelbarem räumlich Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Betrieben bezieht sowie das Schließen einer Förderlücke für einen relevanten Teil des landwirtschaftlichen Gebäudebestands. Nach BSW-Berechnungen könnten allein mit diesen zwei Maßnahmen Landwirte bis 2025 bis zu zehn Terawattstunden an zusätzlichem Solarstrom jährlich ernten. Dies entspräche einer Steigerung der insgesamt jährlich erzeugten Solarstrommenge von rund 20 Prozent. (nhp)
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