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Dena: Risikoabsicherung bei PPAs stärkt Ökostromausbau

Langfristige Stromlieferverträge, sogenannte PPA, haben sich in den vergangenen vier Jahren zu einem wichtigen Treiber des Ökoenergieausbaus in Deutschland sowie auch in vielen anderen Ländern der EU entwickelt. Das Interesse am Direktbezug erneuerbarer Energien in Industrie und Gewerbe ist weiter hoch. Die Finanzierungskonditionen und damit die Finanzierbarkeit von PPAs hängen jedoch auch von der Bonität des Stromabnehmers ab.

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Je besser das Rating des Stromabnehmers ist, desto günstiger ist der Zugang zu Fremdkapital für die Projektfinanzierung. Vor diesem Hintergrund fordert die EU über die im Jahr 2024 verabschiedete Electricity Market Directive (EMD) Mitgliedsstaaten auf, Instrumente zur Risikoabsicherung für PPAs zu prüfen und einzuführen. PPAs gelten als zentrales Element des europäischen Strommarktdesigns.

Positiver für die Projektfinanzierung

Die Marktoffensive Erneuerbare Energien der Dena hat in einer Analyse untersucht, welche Auswirkungen diese Absicherungsinstrumente auf die PPA-Finanzierung haben. „Die Risikoabsicherung ist ein zentraler Hebel, um den Zugang zu günstigem, grünem Strom für die Industrie über marktliche Instrumente zu gewährleisten. Beispiele aus Norwegen, Frankreich und Spanien zeigen, wie solche Maßnahmen aussehen könnten", erklärt Dena- Vorsitzende Corinna Enders.

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Die neue Analyse zeigt, dass der Absicherungsmechanismus große Auswirkungen auf die langfristige Finanzierbarkeit von Neuvorhaben hat. So können auch Unternehmen mit einem nicht ausreichenden oder fehlenden Kreditrating Zugang zum PPA-Markt erhalten und so langfristig von günstigen Ökostrombezugspreisen profitieren. Die damit einhergehende Stärkung des PPA-Markts hebelt weitere Investitionen in erneuerbare Energien, argumentiert die Dena.

Beihilfekonforme Umsetzung

Beispiele aus der EU zeigen unterschiedliche Ausgestaltungsmöglichkeiten. Diese könnten Diskussionsgrundlage für die Einführung eines Instruments für den deutschen Markt sein. Beispielsweise die Definition der berechtigten Abnehmer und Erzeuger, spezifische Anforderungen an das PPA selbst, die Garantiestruktur sowie die Finanzierung des Instruments. Gleichzeitig ist eine beihilfekonforme Umsetzung laut Dena möglich. Dabei können staatliche Garantien auch so ausgestaltet werden, dass sie nicht haushaltswirksam seien. (nhp)

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