Die Solarpflicht gilt für alle Vorhaben, bei denen die Stadt städtebauliche Verträge mit Investoren und Eigentümern abschließt. Die Regelung gilt sowohl für alle neuen Vorhaben als auch für alle laufenden Verfahren, bei denen die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes noch nicht beschlossen wurde. Auch bei städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen greift die Solarpflicht. Beim Verkauf städtischer Grundstücke müssen bereits seit Januar 2021 Photovoltaikanlagen auf Neubauten errichtet werden. Die Solarverpflichtung entfällt nur, wenn eine Solaranlage nachweislich nicht wirtschaftlich ist.
Zwei Drittel aller Bonner Dachflächen solartauglich
Die Bonn hat sich das Ziel gesetzt sich bis 2035 weitestgehenden mit erneuerbaren Energien zu versorgen. Die aktuelle Bonner CO2-Bilanz für das Jahr 2018 weist für den Strom mit einen Anteil von 52 Prozent an den gesamten CO2-Emissionen im Gebäudebereich aus, 36 Prozent entfallen auf private Haushalte. Besonders Solarenergie hat in Bonn das größte Potenzial, CO2 zu reduzieren. Das Solardachkataster der Stadt zeigt, dass rund zwei Drittel aller Bonner Dachflächen für die solare Energiegewinnung geeignet sind. Wenn alle geeigneten Dächer mit einer Anlage ausgestattet würden, könnten so theoretisch 53 Prozent mit Ökostrom gedeckt werden. Bislang beträgt dieser Anteil lediglich 2,1 Prozent. (nhp)
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