Der Green Deal der EU gibt den neuen Weg vor. Viele der bestehenden Politikmaßnahmen müssen weiterentwickelt werden, denn es bestehen erhebliche Defizite insbesondere bei der Energieeffizienz sowie bei erneuerbaren Energien im Verkehrs- und Wärmesektor. Im Zentrum eines klugen Instrumentenmix sollte eine Energiepreisreform mit steigenden CO2-Preisen stehen.
Die Auswirkungen des Green Deal dürften umfangreicher sein als vielerorts erwartet. Höhere CO2-Preise könnten dazu führen, dass der Kohleausstieg bereits in dieser Dekade weitgehend abgeschlossen wird. Die Stromnachfrage wird durch Wachstumstrends in der Elektromobilität, im Wärmemarkt und in der Industrie sowie durch den Markthochlauf von grünem Wasserstoff ansteigen. Die Ökostromerzeugung muss somit weit stärker ausgebaut werden als im EEG 2021 vorgesehen, fordern die Gutachter in ihrem Bericht.
Mehr Ökostrom als im EEG vorgegeben
Dies dürfte aufgrund von (politischen) Flächenrestriktionen, Akzeptanzproblemen und wegen des mehrjährigen Vorlaufs bei großen Projekten nicht einfach werden. Für den Sektor Verkehr verschärfen sich die ohnehin signifikanten Herausforderungen. Die Elektromobilität hat dank umfangreicher Förderung zwar einen deutlichen Schub erfahren, um sich am Markt durchzusetzen, ist aber ein flächendeckender Ausbau der Ladeinfrastruktur notwendig. Gleichzeitig werden Verhaltensbeeinflussung und damit Verkehrsvermeidung und -verlagerung deutlich wichtiger. In der energieintensiven Grundstoffindustrie sind zur Vermeidung von Lock-in-Effekten zeitnah umfangreiche Investitionen in CO2-arme oder noch besser CO2-freie Prozesse einschließlich grünen Wasserstoffs nötig. Im Wärmemarkt bedarf es einer größeren Verbindlichkeit für die Umsetzung vor Ort.
Das Leitinstrument für die Klimaneutralität sollte eine Energiepreisreform mit steigenden CO2-Preisen und einer weitreichenden Entlastung der Strompreise von Abgaben und Umlagen sein. Dies erleichtert die Kopplung der Energiesektoren und erlaubt über direkte oder indirekte Elektrifizierung das Erreichen der Emissionsziele.
EEG-Umlage und Stromsteuer fallen weg
Dabei zieht der Wegfall von EEG-Umlage und Stromsteuer inklusive der entgangenen Umsatzsteuer einen umfassenden Refinanzierungsbedarf nach sich, der durch die bislang geplante CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe nur teilweise gedeckt werden kann. Neben einem höheren und zudem längerfristig angelegten Preispfad kann die Lücke unter anderem durch den Abbau umweltschädlicher Subventionen geschlossen werden. Bei sorgfältiger Umsetzung gehen von einer CO2-basierten Energiepreisreform durchaus positive Verteilungswirkungen aus, die den von der Covid-19-Pandemie besonders betroffenen Haushalten und Unternehmen zu Gute kommen können. Darüber hinaus senken höhere CO2-Preise den Förderbedarf für erneuerbare Energien deutlich.
In der kurzen Frist sind zudem „No-regret“-Maßnahmen anzugehen, also langfristig unabdingbare technologische Notwendigkeiten. Neben dem weitreichenden Einsatz erneuerbarer Energien gehören dazu die Schaffung von leistungsfähigen Übertragungs- und Verteilnetzen sowie der Aufbau von Infrastrukturen für Wasserstoff und darauf basierende synthetische Energieträger.
Mehr Schienenverkehr, mehr Digitalisierung
Ein ambitionierteres Klimaschutzziel erfordert dabei ein koordiniertes europäisches Vorgehen. Bei einem rascheren Kohleausstieg und gleichzeitig beschleunigtem Ausbau der erneuerbaren Energien wird ein vorausschauendes Monitoring der Versorgungssicherheit zusammen mit EU-Partnern unerlässlich sein. Zudem müsse der Schienenverkehr für Personen und Güter sowie eine umfassendere Digitalisierung ausgebaut werden. Bei allen von der Expertenkommission empfohlenen Maßnahmen sei zu beachten, dass die Akteure auch längerfristig eine ausreichende Planungsverlässlichkeit benötigen, mahnen die Gutachter an. (nhp)
Weitere aktuelle News:
Solarbilanz 2020: knapp fünf Gigawatt neue Solarpower
Erneuerbare Energien sind Jobmotor in der Coronakrise – und danach
Jochen Endle von Q-Cells: Prognosen übertreffen und flexibel agieren