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Gutachten: Übergewinnsteuer für Ökostrom mit EU-Recht konform

„Eine Steuer ist die gerechtere und auch deutlich einfachere Lösung. Sie wäre auch das wesentlich effizientere Instrument zur kurzfristigen Beschaffung von Finanzmitteln als die bisher vorgesehenen hochkomplexen, überbürokratischen Planungen zur Strompreisbremse”, kommentiert BEE-Präsidentin Simone Peter. Der BEE appelliert an den Gesetzgeber, jetzt den Empfehlungen des Gutachtens zu folgen und die Regelung zur Übergewinnabschöpfung effizient und verfassungskonform zu gestalten. „Was für Mineralölkonzerne auf EU-Ebene als Solidaritätsbeitrag vorgesehen ist, kann auch für Erneuerbare Energien umgesetzt werden. Sie wären dann nicht schlechter gestellt“, sagt Peter.

Gewinnbegrenzung durch Steuer möglich

Das Gutachten untersucht zunächst, ob eine steuerliche Regelung mit den Bestimmungen der Verordnung des Rates der EU über Notfallmaßnahmen konform ist. Infrage stand dabei, in welcher Form Erlöse einbehalten werden können. Die Kanzlei kommt zu dem Schluss, dass die EU-Verordnung Erlöse als „realisierte Erträge“ definiert. Damit wäre eine Begrenzung von Gewinnen in Form einer Steuer möglich, argumentieren die Anwälte.

Der angedachte Treppenansatz des Bundeswirtschaftsministeriums ist dagegen mit erheblichen Problemen behaftet: „Die Unterscheidung zwischen Erneuerbarem und fossilem Sektor sowie zwischen verschiedenen Technologien oder auch innerhalb derselben Technologien steht unter Umständen den Vorstellungen der Kommission sowie den Anforderungen des Beihilferechts entgegen”, erklärt Peter und ergänzt: „Er ist somit potenziell europarechtswidrig.“ Die Gutachter fordern den Gesetzgeber deshalb explizit auf, solche Ungleichbehandlungen zu unterlassen.

Eine Steuer ist auch effizienter und damit günstiger

Die Kanzlei betont außerdem, dass laut einer Untersuchung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags ein rückwirkender Eingriff in die Erlöse verfassungsrechtlich unzulässig wäre. „Wenn es sich bestätigen sollte, dass eine rückwirkende Abschöpfung ab Frühjahr vom Tisch ist, wie nun bekannt wurde, wäre eine erste wichtige Korrektur vorgenommen. Weitere Anpassungen müssen im Sinne von Vertrauensbildung und Investitionsschutz folgen“, fordert die BEE-Chefin. Eine zeitlich begrenzte Steuer auf die Erlöse sei das Mittel der Wahl. „Eine Steuer ist effizienter, einfacher zu organisieren und vor allem mit der Verfassung vereinbar“, sagt Peter. Das derzeitige Konzept aus dem Wirtschaftsministerium würde jedoch zu einer Lawine an Klagen führen und das Investitionsklima in Deutschland belasten. (nhp)

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