Das sind die Erkenntnisse einer Kurzstudie von Wissenschaftlern am Fraunhofer ISE. Sie haben dafür für Daten des Markstammdatenregisters und der EEG-Anlagenstammdaten für die Photovoltaik ausgewertet. Im Marktstammdatenregister müssen seit Januar 2021 alle an das Netz der allgemeinen Versorgung angeschlossenen Stromerzeugungseinheiten eingetragen sein. Dies gilt auch für die stetig wachsende Zahl von Photovoltaikanlagen in Deutschland.
Kleine Anlagen bleiben relativ konstant bei 82 Prozent
Die Auswertung erstreckt sich über die Zeitspanne vom Jahr 2000 bis heute und zeigt die zeitliche Entwicklung in Bezug auf Anzahl, Leistung, Standort nach Bundesländern, Ausrichtung, Neigung sowie Leistungsbegrenzung auf. Die Auswertung des Anlagenzubau nach Anlagenklassen zeigt im Wesentlichen, dass die Größenordnung kleine als zehn Kilowatt seit 2014 konstant bei einem Anteil von durchschnittlich 82 Prozent geblieben ist. Aufdachanlagen über zehn und bis zu 100 Kilowatt hatten eine Blütezeit zwischen 2004 und 2011, wo ihr Anteil bei Neuinstallationen – bezogen auf die Anlagenzahl – bei durchschnittlich 43 Prozent lag.
Ein Anlagensegment, dessen relativer Anteil am Leistungszuwachs stark zugenommen hat, ist die Anlagenklasse der Aufdachanlagen von 100 bis 750 Kilowatt. Von 17 Prozent im Jahr 2012 hat sich ihr Anteil auf 38 Prozent im Jahr 2019 mehr als verdoppelt. Hingegen nimmt die Bedeutung von Freiflächenanlagen von 45 Prozent im Jahr 2012 auf 20 Prozent im Jahr 2019 ab. Mehr als die Hälfte dieser Anlagen wird nicht mehr in Bayern und Baden-Württemberg gebaut.
73 Prozent begrenzen ihre Leistung
Nur rund ein Viertel der zugebauten Anlagen im Jahr 2019 besitzen keine Leistungsbegrenzung. 66 Prozent der neuinstallierten Anlagen dürfen gemäß EEG nur maximal 70 Prozent ihrer Leistung ins Netz einspeisen, weil sie über kein fernsteuerbares Einspeisemanagement verfügen. Dieser Anteil ist seit 2014 jährlich um durchschnittlich vier Prozentpunkte pro Jahr gewachsen. Die restlichen leistungsbegrenzten Anlagen haben sogar noch höhere Begrenzungen auf 60 bis 50 Prozent infolge der Kombination mit einer Batteriespeicheranlage.
Während der Anteil von PV-Anlagen mit Südausrichtung von 61 Prozent im Jahr 2000 auf 42 Prozent im Jahr 2019 zurückgegangen ist, stieg in fast gleichem Maße der Anteil von Anlagen mit Ost- und Westausrichtung: Ost von einem Prozent im Jahr 2000 auf sieben Prozent im Jahr 2019, West von drei Prozent im Jahr 2000 auf neun Prozent im Jahr 2019, Ost-West von einem Prozent im Jahr 2000 auf sechs Prozent im Jahr 2019. Zudem werden die Anlagen zunehmend mit geringerem Neigungswinkel aufgebaut. Der Anteil der zugebauten Dach- und Freiflächenanlagen mit weniger als 20 Grad Neigungswinkel hat sich demnach deutlich von zehn auf 19 Prozent erhöht. (nhp)
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