Anträge zum neuen Förderprogramm 442 können ab 26. September 2023 im Laufe des Vormittags über die Website der KfW eingereicht werden. Gefördert werden der Kauf und der Anschluss einer Ladestation, der Photovoltaikanlage und des Stromspeichers. Es richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Wohngebäuden, die ein E-Auto besitzen. Sie sollen Solarstrom nutzen, um das Fahrzeug aufzuladen.
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Im Detail werden gefördert: neue Ladestationen mit mindestens elf Kilowatt Leistung, neue Solargeneratoren mit mindestens fünf Kilowatt, Stromspeicher mit mindestens fünf Kilowattstunden, Installation und Anschluss des Systems sowie das Energiemanagement der Anlagen. Die KfW hat zudem eine Liste der förderfähigen Anbieter von Ladestationen veröffentlicht.
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Nicht gefördert werden Neubauten vor Einzug, ausschließlich vermietete Objekte, Ferienhäuser, Wochenendhäuser oder Ferienwohnungen, Objekte am Zweitwohnsitz, Eigentumswohnungen und Unternehmen. (HS)
Hier geht’s zum Förderprogramm 442 der KfW.
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