Die Bundesregierung hat noch kurz vor Ablauf des vergangenen Jahres die Reform der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) vorgestellt. Diese ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Die Änderungen betreffen neben verschiedenen Einzelmaßnahmen auch Änderungen bei der Förderung von Wärmeerzeugern. So sind zwar weiterhin Fördersätze für Wärmepumpen in Höhe von 40 Prozent möglich, wie der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) mitteilt.
Fünf Prozent mehr für natürliches Kältemittel
Allerdings gibt es auch Verbesserungen. Den bisher gab es einen Bonus von fünf Prozent bei der Förderung nur für Wärmepumpen, die Wasser, Abwasser oder Erdreich als Wärmequelle nutzen. In Zukunft gibt es den Bonus auch für Geräte, die mit natürlichen Kältemitteln wie Propan betrieben werden. Auf diese Weise erhöhe sich der Standardfördersatz für solche Wärmepumpen von 25 auf 30 Prozent. Einen zusätzlichen Bonus gibt es, wenn die Wärmepumpe eine ineffiziente Heizung ersetzt. So kann der maximale Fördersatz von 40 Prozent auch für die Geräte mit natürlichen Kältemitteln erreicht werden. Ab 2028 werden zudem grundsätzlich nur noch Wärmepumpen mit einem natürlichen Kältemittel gefördert.
Jahresarbeitszahl von mindestens 2,7 vorgegeben
Aus der Förderung als BEG-Einzelmaßnahme heraus fallen Wärmepumpen, die Raumluft als Wärmequelle nutzen. Dies betrifft unter anderem Abluft-Wärmepumpen, die künftig nur noch im Rahmen der Lüftungstechnik mit einem Zuschuss von 15 Prozent gefördert werden. Zudem müssen alle Wärmepumpen eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 2,7 erreichen, um überhaupt eine Förderung zu bekommen, was auf Kritik des BWP stößt. Denn dann wird in einigen Gebäuden vorher ein Umbau des Heizverteilsystems und eine Gebäudedämmung nötig, um die JAZ zu erreichen. Ab 1. Januar steigt die Mindest-JAZ für die Förderung sogar auf 3,0. Allerdings haben die Hauseigentümer 66 Monate Zeit, um mit ihrer Wärmepumpe die vorgegebene JAZ zu erreichen. Es bleibt also noch 5,5 Jahre Zeit, um die Heizverteilung anzupassen und das Haus zu dämmen.
Keine Förderung für Erdgas mehr
Neu ist die Förderung von Brennstoffzellen im Rahmen des BEG. Denn bisher wurde deren Installation mit einem eigenen Förderprogramm durch die KfW unterstützt. In Zukunft sind sie Teil der effizienten Gebäude. Aber nur dann, wenn sie nachweislich mit grünem Wasserstoff oder Biogas betrieben werden. Erdgas als Brennstoff fällt seit Jahresbeginn weg.
Neubauförderung für März angekündigt
Auch die Förderungen für die energieeffizienten Neubauten im Rahmen der BEG wird noch bis zum 1. März 2023 weitergeführt. Dann wird es eine eigene Förderrichtlinie mit dem Titel „Klimafreundlicher Neubau“ geben. Verantwortlich für deren Förderung wird dann das Bundesbauministerium sein.
Weitere Details zur BEG und den neu in Kraft getretenen Änderungen finden Sie auf der Webseite des Bundeswirtschaftsministeriums. (su)