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Neuer Abrechnungsmodus für Energiegemeinschaften in Österreich ist in Kraft

In Österreich wächst die Zahl der Energiegemeinschaften stetig. Dabei handelt es sich um Personen und Unternehmen, die zusammen eine Ökostromanlage betreiben und sich den produzierten Strom teilen. Doch dazu müssen die einzelnen Strommengen auch detailliert erfasst werden, um sie abrechnen zu können.

Wenn die Daten unvollständig sind

Die Herausforderung für viele Energiegemeinschaften ist, dass die Energiedaten von den Netzbetreibern entweder unvollständig oder verspätet gemeldet werden. Eine präzise monatliche Abrechnung ist so nicht möglich. Deshalb können die Energiegemeinschaften jetzt auch mit Ersatzwerten arbeiten, die den Prozess der Datenübermittlung und -abrechnung für Energiegemeinschaften deutlich optimieren sollen.

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Die Änderungen betreffen sowohl Erzeugungs- als auch Verbrauchsanlagen, die an einer oder an mehreren Energiegemeinschaften teilnehmen. Im Idealfall liegen der Energiegemeinschaft die direkt gemessenen Echtzeitwerte der Erzeugung oder des Verbrauchs des Stroms (L1-Werte) vor oder sie können aus belastbaren Berechnungen oder manuellen Eingriffen (L2-Werte) werden.

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Daten innerhalb von 16 Tagen ermitteln

Doch wenn weder diese L1- noch die L2-Werte für den jeweiligen Folgetag vorliegen, können L3-Werte gebildet werden. Dies sind vorläufige Ersatzwerte, die zunächst nicht für die endgültige Abrechnung, sondern nur für Zwischenabrechnungen vorgesehen sind. Diese L3-Werte können die Netzbetreiber innerhalb von 16 Kalendertagen durch L1- oder L2-Werte ersetzen.

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Nulleinspeisung und kein Verbrauch

Sollten allerdings für einen Zählpunkt auch nach diesen 16 Tagen keine vollständigen Messwerte verfügbar sein, wird dieser Zählpunkt für den betreffenden Zeitraum bei der Energiezuteilung der Energiegemeinschaft nicht berücksichtigt. Das heißt, es wird davon ausgegangen, dass an diesem Zählpunkt keine Energie verbraucht oder eingespeist wird. Durch die klare Einführung dieser Fristen solle verhindert werden, dass fehlerhafte oder unvollständige Daten zu ungenauen Abrechnungen führen, heißt es von der österreichischen Koordinierungsstelle Energiegemeinschaften. Die Energiegemeinschaften und deren Teilnehmer sollten deshalb dafür sorgen, dass die Werte regelmäßig gemessen werden.

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Eine detaillierte Beschreibung und ein Schema zur Übermittlung der Energiedaten finden Sie auf der Webseite der Koordinierungsstelle Energiegemeinschaften. Hier finden Sie auch Hinweise zu den nutzbaren Kommunikationssystemen. (su)