Das Bundesverkehrsministerium hat die Bundesanstalt für Straßenwesen mit einer Potenzialanalyse zum Ausbau von Photovoltaikanlagen an Bundesfernstraßen beauftragt. Das Ergebnis entspricht dem Gesamtpotenzial eines zweistelligen Gigawattzubaus. „Dieses Potenzial wollen wir heben, indem bei der Planung des Neu- und Ausbaus von Bundesautobahnen künftig immer geprüft werden soll, inwieweit die zugehörigen Flächen für Photovoltaik-Anlagen genutzt werden können“, verspricht Susanne Henckel, Staatssekretärin im Bundesministerium für Digitales und Verkehr.
Aufbau eines Solarkatasters an Bundesstraßen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen wurden bereits 2023 mit dem Genehmigungsbeschleunigungsgesetz geschaffen, das den Ausbau von Solaranlagen auf und an Bundesautobahnen vereinfacht. Jetzt geht es gemeinsam mit der Autobahn GmbH zügig an die praktische Anwendung der nächsten Schritte: Dazu zählt die Erstellung eines bundesweiten Katasters.
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Die Autobahn GmbH des Bundes erstellt nun ein bundesweites Kataster mit den grundsätzlich nutzbaren Flächen und Anlagen, die sich im Eigentum der Autobahn GmbH befinden. Im Anschluss prüft sie, ob sie unter der Beachtung der Wirtschaftlichkeit die Anlagen selbst errichten und betreiben kann. Besteht seitens der Autobahnfirma des Bundes kein Eigenbedarf, kann sie Dritten, wie beispielsweise Kommunen, Anlieger und Investoren, das Nutzungsrecht an den entsprechenden Flächen gewähren. Die Autobahn GmbH des Bundes finalisiert aktuell die nötigen vertraglichen Regelungen.
Gemeinsamen Netzanschlusspunkt nutzen
Hintergrund: Im Rahmen der Studie wurde eine Methodik entwickelt, mit der erstmals bundesweit das Solarpotenzial ermittelt und geeignete Flächen lokalisiert werden. Zusätzlich wurden einzelne Flächen zusammengefasst, damit diese als räumlich zusammenhängende Flächen an einen gemeinsamen Netzanschlusspunkt angebunden werden können. Nur so wird eine wirtschaftliche Erschließung ermöglicht. (nhp)
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