In einem Rechtsgutachten haben die Autoren die rechtlichen Spielräume bei der Förderung von Klimaschutzmaßnahmen bei gleichzeitiger Einführung von Maßnahmen wie eine Solarpflicht untersucht. Das Ergebnis: Weder das nationale Haushaltsrecht noch das europäische Beihilferecht stehen einer Kombination aus Fördern und Fordern grundsätzlich entgegen, wie die Stiftung Umweltenergierecht in Würzburg als Auftraggeber des Gutachtens zusammenfasst.
So argumentieren die Autoren, dass beispielsweise die derzeitige Förderung von Ökostromanlagen durch das EEG auch bei einer Einführung einer Solarpflicht weiterhin zulässig sind, da keine Steuern dafür aufgewendet werden. Auch die Steuermittel, die die Bundesregierung auf das EEG-Konto überweist, um die Umlage zu senken, ändern daran nichts.
Mit Förderung zusätzliche Ziele verfolgen
Doch auch wenn die Förderung komplett aus Steuermitteln finanziert würde, wäre ein Nebeneinander von Solarpflicht und finanzieller Unterstützung möglich. Denn es handele sich nicht um eine freiwillige Zuwendung. Vielmehr müssen die Investitionen ohnehin fließen, um die gesetzlich vorgegebenen Klimaschutzziele zu erreichen. Voraussetzung dabei ist, dass durch die Solarpflicht nicht die kompletten Ziele erreicht werden können. Außerdem ist eine Förderung neben einer Solarpflicht zulässig, wenn noch zusätzliche Ziele verfolgt werden – etwa sozialpolitische Ziele wie Erhaltung und Schaffung bezahlbaren Wohnraums in Gebäuden mit einer Solaranlage.
Wärmeförderung mit Pflicht von Ökoheizung vereinbar
Die Förderung von Ökoheizungen im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes ist hingegen eine freiwillige Zuwendung des Staates. Hier ist die Förderung mit einer gleichzeitigen Pflicht zum Einbau von Ökoheizungen zulässig, da auch hier die gesetzlichen Vorgaben zum Klimaschutz verfolgt werden. Zudem verfolgt der Bund mit der Förderung neben dem Klimaschutz auch hier noch weitere Ziele. Denn auch hier geht es darum, die Hauseigentümer beim Aufbringen der Investitionskosten zu unterstützen, um bezahlbaren Wohnraum mit modernen Heizsystemen zu schaffen.
Das komplette Rechtsgutachten finden Sie auf der Internetseite der Stiftung Umweltenergierecht zum kostenlosen Download. (su)
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