Seit dem Inkrafttreten des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes ist es in Österreich möglich, gemeinschaftlich eine Solaranlage zu betreiben und sich den Strom zu teilen. Doch welche Rechtsform ist für eine solche erneuerbare Energiegemeinschaft die Beste? Anhaltspunkte dafür finden Sie im neuen Ratgeber „Rechtsformen“, den die Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften ausgearbeitet hat.
Finanzieller Gewinn steht im Hintergrund
Hier werden vor allem die beiden zentralen Möglichkeiten vorgestellt: der Verein und die Genossenschaft. Zwar sind auch andere Rechtsformen möglich, doch in der Regel werden die Energiegemeinschaften als eine der beiden Formen gegründet. Denn die Energiegemeinschaften müssen mehrere Voraussetzungen erfüllen, die vor allem über diese beiden Rechtsformen abgedeckt sind. Denn neben dem ökologischen, wirtschaftlichen oder sozialgemeinschaftlichen Vorteilen für die Mitglieder darf der Hauptzweck nicht im Erzielen finanzieller Gewinne liegen. Weitere Voraussetzungen sind ebenfalls im Ratgeber aufgelistet.
Vor- und Nachteile aufgelistet
Hier finden Sie auch Hinweise zu Vor- und Nachteilen einer der beiden Rechtsformen, welche Voraussetzungen jeweils erfüllt sein müssen, wie ein Verein oder eine Genossenschaft organisiert ist und wie hoch die Kosten für die Gründung sind, welche Haftungs- und steuerrechtlichen Regelungen gelten und wie die Abrechnung funktioniert. Am Ende des Ratgebers haben die Autoren noch einige Fallbeispiele zusammengetragen, um zu zeigen, wie die jeweiligen Rechtsformen in der Praxis funktionieren.
Den Ratgeber finden Sie auf der Webseite der Koordinierungsstelle für Energiegemeinschaften zum Download. Hier können Sie auch noch weitere Ratgeber zu verschiedenen Themen rund um die erneuerbaren Energiegemeinschaften herunterladen. (su)