Derzeit stehen die Planer und Installateure von Photovoltaikanlagen sowohl mit als auch ohne Speicher zunehmend vor der Herausforderung, Komponenten für die Projekte zu beschaffen. Diese Lieferengpässe nicht nur auf dem Modulmarkt, sondern auch bei Wechselrichtern, Speicher oder sogar bei Montagesystemen ist vor allem in Österreich für die fristgerechte Errichtung der Anlagen ein Problem, wenn die Hauseigentümer oder Gewerbetreibenden eine Förderung beantragt haben.
Projekte sind verzögert
Denn eine Voraussetzung für die Bewilligung der Förderung im Rahmen des Programms „Photovoltaikanlagen 2020 bis 2022“ ist, dass die Generatoren innerhalb von zwölf Wochen nach Beantragung der Fördeurng fertig sein müssen, damit der Investitionszuschuss auch ausgezahlt wird. Die Projekte sind aber so weit verzögert, dass im Rahmen dieser Förderaktion viele Investoren in eine Solaranlage keine Antrag auf die Auszahlung der des Zuschusses gestellt haben. Auf diese Situation hat jetzt das Klimaschutzministerium reagiert und die Baufristen verlängert.
Anmeldung bis Mitte Januar 2023
Die einmalige Übergangsbestimmung besagt, dass Photovoltaikanlagen, die im Rahmen der Förderrunde „Photovoltaikanlagen 2020 bis 2022“ bei Klima- und Energiefonds einen Investitionszuschuss reserviert haben und die innerhalb der Zwölf-Wochenfrist nicht umgesetzt werden konnten, eine Fristverlängerung bekommen. Voraussetzung ist, dass die Baufrist nach dem 8. April 2022 abgelaufen ist. Dies gilt auch für Solarprojekte, die zwischen dem 22 Dezember 2020 und 20. April 2022 beauftragt wurden. Der Förderantrag muss jetzt zwischen 23. Mai 2022 und 21. Januar 2023 gestellt werden. Eine Verlängerung dieser Frist in nicht mehr möglich.
Sollten Sie noch weitere Fragen zur Verlängerung der Baufrist haben, können Sie sich per Mail an die Kommunalkredit Austria AG wenden, über die die Auszahlung der Förderbeträge abgewickelt wird. Weitere Hinweise und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Internetseite des Klien. (su)