Die restlichen 21 Prozent stammten aus Kernenergie und zu rund zwei Prozent aus fossilen Energieträgern – das gilt jedenfalls für den Liefermix. Das zeigt die Statistik der Stromkennzeichnung für das Jahr 2022. Sie basiert auf den Herkunftsnachweisen, die für den gelieferten Strom entwertet werden müssen. Die Daten geben Aufschluss über die Stromlieferungen 2022. Für die Stromkennzeichnung gilt seit 2018 die Pflicht zur Volldeklaration. Dies bedeutet: Strom unbekannter Herkunft (Graustrom) ist seit dem Lieferjahr 2021 nicht mehr zulässig.
Da in den meisten Nachbarländern keine Herkunftsnachweise (HKN) für Strom aus konventionellen Kraftwerken ausgestellt werden, hat die Schweiz so genannte Ersatznachweise eingeführt. So kann Kohlestrom aus dem Ausland als solcher deklariert werden und wird nicht mehr unter Graustrom zusammengefasst. Der Anteil Kohlestrom, der über solche Ersatznachweise importiert wurde, ist konstant weniger als ein Prozent.
Energieproduktion nicht gleich Mix aus der Steckdose
Produktionsmix ist allerdings nicht gleich Liefermix: In der Schweiz wird Strom zu knapp 53 Prozent aus Wasserkraft, zu 36 Prozent aus Kernkraft, zu 1,4 Prozent aus fossilen und knapp zehn Prozent aus neuen erneuerbaren Energien produziert. An die Schweizer Steckdosen wird aber nicht nur Strom aus Schweizer Produktion geliefert: Es gibt einen Handel mit dem Ausland, bei dem Strom exportiert und importiert wird. Schweizerische Herkunftsnachweise werden innerhalb der Schweiz gehandelt und ausländische können importiert werden. Deshalb stimmt der Schweizer Produktionsmix nicht mit der durchschnittlichen Zusammensetzung des gelieferten Stroms überein. (nhp)
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