„Jetzt steht fest, in welcher Reihenfolge die Kohleverstromung in den nach den Ausschreibungen verbleibenden Kraftwerken beendet werden muss,“ sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Denn die Altersreihung bildet einen Eckpfeiler für den Kohleausstieg bis Ende 2038. Sie greift zunächst nachrangig, wenn es ab 2022 in den Ausschreibungen zu einer Unterzeichnung kommt, für das verbleibende Ausschreibungsvolumen.
Im Anschluss an die letzte Ausschreibungsrunde (mit dem Zieldatum 2026) erfolgt die Kohleverstromung nur noch im Rahmen der gesetzlichen Reduzierung. Die Bonner Behörde legt dann anhand der Altersreihung fest, welche Stein- und Braunkohlekleinanlagen zum jeweiligen Zieldatum keine Kohle mehr verfeuern dürfen. Die Betreiber erhalten für die Beendigung der Kohleverfeuerung im Rahmen der gesetzlichen Reduzierung keine Entschädigung. In der Altersreihung sind zusätzlich die Anlagen gekennzeichnet, deren Marktaustritt verbindlich vorgesehen oder bereits erfolgt ist. (nhp)
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