Offensichtlich haben sich SPD, B90/Grüne und die Unionsparteien auf einen Kompromiss zu den Änderungen des Energierechts geeinigt, die derzeit noch anstehen. Wichtig für die Solarwirtschaft ist die Frage nach dem Wegfall der Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen. Diese Regelung ist weiterhin vorgesehen. Allerdings verlängert sich der Zeitraum der Förderung genau um diese Zeiten, in denen die Strompreise an der Börse negativ sind und die Anlagenbetreiber keine Einspeisevergütung mehr bekommen.
Direktvermarktung von kleinen Anlagen ist vom Tisch
Zudem sollen die neuen Regelungen eine flexible Fahrweise von Stromspeichern ermöglichen. Auch die Direktvermarktung soll einfacher werden. Denn Anlagen mit einer Leistung von weniger als 100 Kilowatt sollen hier weiterhin nicht einbezogen werden. Im ursprünglichen Gesetzentwurf war noch vorgesehen, schrittweise die Grenze der Leistung von Anlagen abzusenken, die ihren Strom direkt vermarkten müssen.
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Netzbetreiber müssen endlich intelligent steuern
Diese Änderungen im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf stößt in der Solarwirtschaft auf Zustimmung. So bezeichnet der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) auch die Verpflichtung der Netzbetreiber zur sicheren Steuerung von Solaranlagen als längst überfällig. Die Netzbetreiber müssen jederzeit in der Lage sein, die Einspeiseleitung anzupassen und die Ist-Einspeiseleistung jederzeit abzurufen. Entsprechend müssen die Netz- und Messstellenbetreiber den Einbau von intelligenten Messsystemen beschleunigen.
Zwangsbegrenzung schnell beenden
Solange diese intelligenten Messsysteme nicht eingebaut sind, liegt die Pflicht bei den Anlagenbetreibern. Diese müssen sicherstellen, dass ihre Generatoren aus der Ferne steuerbar sind. Bei kleineren Anlagen mit einer Leistung von bis zu 25 Kilowatt kann auch die maximale Einspeiseleistung vorübergehend auf 60 Prozent begrenzt werden. Durch die Beschleunigung des Smart-Meter-Ausbaus könne dies zeitnah entfallen, betonen die Branchenvertreter von BSW-Solar.
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Für Anlagen mit Speicher kaum Änderungen
Sie weisen auch darauf hin, dass Solaranlagen kombiniert mit einem intelligent beladenen Speicher fast keinerlei Nachteile durch die Neuregelungen entstehen. Denn in diesem Falle werden die solaren Erzeugungsspitzen ohnehin direkt vor Ort verbraucht oder zwischengespeichert. „Selbst bei Volleinspeiseanlagen in Südausrichtung ergäben sich durch die zur Spitzenkappung vorgesehene 60-Prozent-Grenze lediglich Abregelungsverluste von acht bis neun Prozent der eingespeisten Energiemenge“, rechnet der BSW-Solar vor.
Änderungen zügig umsetzen
Aus Sicht der Solarbranche sei es entscheidend, dass es nun zu keinen weiteren Verzögerungen beim Rollout der Steuerungstechnik komme. „Photovoltaik deckt inzwischen fast 15 Prozent des heimischen Strombedarfs. Solarenergie ist damit zur tragenden Säule im Stromsystem geworden. Mit den aktuellen Änderungen im Energierecht erfolgen notwendige Schritte zu ihrer weiteren Flexibilisierung und erfolgreichen Systemintegration“, betont Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar.Sarah Scharfen von Intilion: „ Das Wichtigste ist die Schnittstelle zwischen Speicher und Vermarkter“
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Er sieht es als Erfolg, dass weitere Hemmnisse für einen ambitionierten Ausbau der Solarenergie und Speicher und deren intelligente und bedarfsgerechtere Betriebsweise jetzt beseitigt werden. „Als Solarbranche tragen wir diese Änderungen verantwortungsbewusst mit, auch wenn damit einige Anpassungen und kommunikative Herausforderungen verbunden sind“, betont Carsten Körnig.
Kosten für Smart Meter werden angepasst
Einen Wermutstropfen müssen die Anlagenbetreiber aber schlucken. Denn die Novelle regelt auch die Verteilung der Kosten für die Smart Meter neu. Lag vorher der Großteil der Kosten bei den Netzbetreibern, müssen diese in allen Fällen nur noch einen Anteil von 80 Euro tragen. Der Rest geht zulasten der Anlagenbeitreiber. Diese müssen je nach Anlagenleistung zwischen 140 und 50 Euro pro Jahr bezahlen. Wobei die 140 Euro für Anlagen mit einer Leistung von 100 Kilowatt und mehr anfallen. Bei Anlagen zwischen 25 und 100 Kilowatt werden 110 Euro fällig. Leistet der Generator zwischen 15 und 25 Kilowatt, muss der Betreiber jährlich 50 Euro für den Smart Meter bezahlen.
Nach der Einigung soll die Gesetzesnovelle noch in dieser Woche vom Bundestag verabschiedet werden. Das Thema steht für Freitag, 31. Januar, auf dem Programm.