Davon können Gemeinden profitieren, die sich im Umkreis von zweieinhalb Kilometern rund um die von Statkraft betriebenen Wind- und Solaranlagen befinden. Die Gemeinden können die Einnahmen beispielsweise in lokale Infrastrukturprojekte oder den Ausbau von Kitas und Schulen investieren.
Mit der Kommunalabgabe nutzt der Staatskonzern eine Änderung in der jüngsten Fassung des EEG. Diese ermöglicht Anlagenbetreibern eine Auszahlung von bis zu 0,2 Cent für jede in das Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde – nun auch für Erneuerbare-Anlagen, die vor Januar 2021 errichtet wurden. „Die Energiewende wird vor Ort in und mit den Gemeinden gestaltet. Umso wichtiger ist es, sie partnerschaftlich und fair an dieser Entwicklung zu beteiligen“, erklärt Martin Vollnhals, Leiter der Geschäftsentwicklung bei Statkraft.
Auch Bestandsparks zahlen sich aus
Von der Kommunalabgabe haben bisher ausschließlich Gemeinden profitiert, in denen Wind- oder Freiflächen-Solaranlagen seit Januar 2021 genehmigt wurden. Mit der Novellierung des EEG wurde diese zeitliche Begrenzung aufgehoben und das Gesetz ist nun auch auf ältere Bestandsparks anwendbar. Da die finanzielle Beteiligung für die Gemeinden umso höher ausfällt, je leistungsstärker eine Anlage ist, entsteht ein zusätzlicher Anreiz für Repowering-Projekte. Hierbei werden ältere Anlagen durch leistungsfähigere Generatoren ersetzt. (nhp)
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