Wie kann Versorgungssicherheit im Strommarkt effizient gewährleistet werden? Diese Frage hat das Berliner Beratungshaus Connect Energy Economics gestellt. Die aktuelle Studie zur Versorgungssicherheit im Strommarkt wurde im Auftrag des Bundesverband Neue Energiewirtschaft, kurz BNE, der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und der European Energy Exchange (EEX) erstellt. Ziel sollte es daher sein, Investitionsanreize am Markt zu setzen, statt einzelne Technologien dauerhaft staatlich zu fördern. Die Studie zeige deutlich, dass eine verlässliche Stromversorgung über marktliche Anreize möglich sei, resümiert Achim Dercks, Hauptgeschäftsführer des DIHK.
Neue Gaskraftwerke sollen ab 2028 arbeiten
Mit der geplanten Kraftwerksstrategie der Bundesregierung sollen kurzfristig wasserstofffähige Gaskraftwerke ausgeschrieben werden. Zudem ist die Entwicklung eines marktwirtschaftlichen und technologieoffenen Kapazitätsmechanismus angekündigt, welcher im Jahr 2028 operativ sein soll. Ziel ist es, die Stromversorgung auch in Stunden einer sogenannten Dunkelflaute zu sichern.
Eine Stärkung des wettbewerblichen Strommarkts ermögliche eine kostengünstige und sichere Versorgung. „Wir brauchen einen intelligenten Marktrahmen anstelle einer planwirtschaftlichen Förderung von Kapazitäten“, fordert BNE-Chef Robert Busch. Es könne nicht sein, dass den marktlichen Aufwuchs verschiedener Flexibilisierungsangebote zugunsten der Förderung von Erdgaskraftwerken mit einer bestenfalls ungewissen Wasserstoffhypothek verdrängen. Auch der folgende Förderwettlauf zwischen Ökoenergien und neuen Kraftwerken sollte vermieden werden, meint Busch.
Kapazitätsmärkte im Vergleich teuer
Stattdessen sollte insbesondere die Absicherungspflicht aus der europäischen Strommarktrichtlinie (Art. 18a) aufgegriffen werden. In der Studie werden die wirtschaftlichen Hintergründe und Voraussetzungen beschrieben, die für eine Umsetzung erfüllt sein sollten. Ein gestärktes wettbewerbliches Marktdesign kann zeitnah umgesetzt werden und ermöglicht schnelle Investitionen in neue Kapazitäten. Auch weil dieser Mechanismus offen für unterschiedliche Technologien und Innovationen ist.
Damit sind die volkswirtschaftlichen Kosten der Versorgungssicherheit im Vergleich zu Kapazitätsmärkten geringer. Die nationale Umsetzung der Absicherungspflicht steht zudem im Einklang mit den europarechtlichen Anforderungen des Binnenmarktes. Zeitraubende beihilferechtliche Prüfungen durch die EU bleiben damit erspart. Peter Reitz, CEO der Energiebörse EEX, betont: „Wenn der Gesetzgeber die Absicherungspflicht konsequent ausgestaltet, werden am Strommarkt die passenden Produkte zur Absicherung von Preisrisiken gehandelt, die den Wert von Versorgungssicherheit berücksichtigen.“ (nhp)
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