Im Juli 2021 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems (ETS) als Teil des Fit For 55-Pakets vor. Der Vorschlag beinhaltet die Einrichtung eines neuen Emissionshandelssystems (ETS 2) für die Sektoren Gebäude und Verkehr. Die Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) äußern starke Vorbehalte gegen die Einführung des ETS 2 und fordern eine Reihe von klimapolitischen und sozialen Maßnahmen, sollte der zweite Emissionshandel dennoch eingeführt werden.
Kriterien für sozial-gerechte CO2-Bepreisung
Die aktuelle Studie „Kriterien für ein effektives und sozial gerechtes EU-ETS 2“ bewertet den Vorschlag der EU, identifiziert Chancen und Herausforderungen im Hinblick auf eine Ausweitung des Emissionshandels und nimmt eine Abschätzung möglicher Verteilungseffekte auf die Mitgliedstaaten und Haushalte vor. Das Papier wurde vom Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft und der Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft im Auftrag von Klima-Allianz Deutschland, Germanwatch, WWF Deutschland und CAN Europe erstellt.
Der Studie zufolge ist es für eine erfolgreiche CO2-Bepreisung in den Sektoren Gebäude und Verkehr unerlässlich, sektorspezifische Merkmale zu berücksichtigen. Trotz Ähnlichkeiten mit dem EU-ETS 1 unterscheiden sich die Grenzvermeidungskosten und die Verteilungslasten zwischen den erfassten Sektoren erheblich. Vor diesem Hintergrund erörtern die Autoren Kriterien, die im Falle der Einführung des ETS 2 angewandt werden sollten, um eine wirksame und sozial-gerechte CO2-Bepreisung zu erreichen.
National verbindliche Emissionsziele nötig
Basierend auf den Erkenntnissen der Studie fordern die Organisationen die EU-Kommission dazu auf, im Falle einer Einführung des ETS 2 eine Reihe von belastbaren ökologischen und sozialen Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen: Das neue ETS 2 dürfe nicht die einzige Triebkraft für die Dekarbonisierung in den jeweiligen Sektoren sein, sondern muss in einen breiten Policy-Mix eingebettet und durch starke national verbindliche Emissionsziele in den Mitgliedsstaaten ergänzt werden. Die EU-Kommission müsse daher Preiskontrollmechanismen einführen. Nur so könne sichergestellt werden, dass die CO2-Preisentwicklung im ETS 2 verlässlich und effektiv ist – und nicht über ein sozialverträgliches Maß hinausgeht.
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Der klimapolitische Nutzen des neuen Emissionshandelssystems muss gesichert werden, fordern die NGOs. Das heißt: 100 Prozent der ETS 2-Einnahmen müssen für Investitionen in Klimaschutz und soziale Ausgleichszahlungen verwendet werden. Vulnerable Gruppen sollten identifiziert werden und ihre Unterstützung in ganz Europa Vorrang haben. Die Investitionen aus dem ETS 2 sollten zudem langfristigen Lösungen Vorrang geben, die den Strukturwandel hin zu Energieeffizienz und 100 Prozent erneuerbaren Energien vorantreiben. (nhp)
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