Das Land Baden-Württemberg fördert den Einbau einer neuen Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien. Im Rahmen der energetischen Sanierung ihrer Gebäude können Wohungseigentümergemeinschaften zinslose Kredite bekommen. Die landeseigene Bank bürgt für die Darlehen.
Das Land Baden-Württemberg verlängert die Förderung der energetischen Sanierung der Gebäude von Wohnungseigentümergemeinschaften. Damit können solche Gemeinschaften auch weiterhin zinslose Kredite von der landeseigenen L-Bank bekommen, wenn sie ihre Haus auf den KfZ-Effizienzhausstandard bringen. Der Kredit läuft dabei über zehn Jahre. Das Angebot besteht in Baden-Württemberg bereits seit 2012, war aber bisher auf zwei Jahre begrenzt. Mit der jetzigen Entscheidung macht Stuttgart den Weg frei, die energetische Sanierung von Gebäuden weiter voranzutreiben. Zusätzlich zahlt die Bank einen Investitionszuschuss in Höhe von drei Prozent des zu berücksichtigenden Finanzierungsbedarfs, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft vorher einen Sanierungsfahrplan vorlegt, erklärt Eckart Meyberg, Ministerialrat im Finanz- und Wirtschaftsministerium von Baden-Württemberg. Voraussetzung ist dabei, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft zehn Prozent Eigenanteil in die Sanierung einbringt.
Kredit ohne Bankenprüfung
Damit erspart die L-Bank jedem einzelnen Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft eine aufwändige Bankenprüfung, um an einen Kredit zur energetischen Sanierung ihres Gebäudes zu kommen. Mit dem Förderkredit vereinfacht das Wirtschafts- und Finanzministerium den Weg, um an einen solchen Kredit zu kommen. Bei der L-Bank können die Eigentümergemeinschaften einen sogenannten Verbandskredit beantragen. Der zusätzliche Vorteil dabei ist, kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft den Kredit nicht mehr bedienen, bürgt das Land für den ausgefallenen Kredit. „Dadurch können Wohungseigentümergemeinschaften in Baden-Württemberg auf die zinsgünstigen Förderprogramme der KfW zurückgreifen“, betont die L-Bank. Auf der Basis deren Basis können die Wohnungseigentümergemeinschaften noch einmal in Abhängigkeit vom Sanierungsstandard, der erreicht wird, bis zu 22,5 Prozent Tilgungszuschüsse in Anspruch nehmen.
Zu energetischen Sanierung gehört dabei nicht nur die Verbesserung der Dämmung des Gebäudes. Ab einem bestimmten Standard können höhere KfW-Werte nur noch mit der Verwendung erneuerbarer Energien erreicht werden. Denn die entscheidende Größe ist der Primärenergieverbrauch im Gebäude. Hier bringen die erneuerbaren Energien mehr als nur eine Dämmung einzusetzen.
Andere Länder werden hellhörig
Das Finanz- und Wirtschaftsministerium in Stuttgart begründet die Verlängerung des Programms mit dem bisherigen Erfolg. Immerhin haben im gesamten Bundesland Eigentümergemeinschaften 5.800 Wohnungen energetisch saniert. Das Darlehensvolumen dafür betrug insgesamt 43,1 Millionen Euro. „Inzwischen ist das Programm so erfolgreich, dass auch andere Bundesländer hellhörig geworden sind“, erklärt Meyberg. „Erst kürzlich wurden hierzu Gespräche mit Vertretern aus Rheinland-Pfalz geführt, aus Hessen liegt auch bereits eine Anfrage vor. So wird zusammen mit Bremen und dem Saarland, die ähnliche Angebote schon auf den Weg gebracht haben, den Wohnungseigentümergemeinschaften in immer mehr Ländern eine unkomplizierte, attraktive Finanzierungsperspektive geboten.“ Der Vorteil für das Land liegt wiederum darin, dass es nicht nur schneller seine Einsparziele erreicht, sondern damit Investitionen auslöst. Diese wiederum führen dazu, dass die Installationsbetriebe Aufträge bekommen und Mitarbeiter beschäftigen. Das Land wiederum kann sich dann über Steuermehreinnahmen freuen. (su)