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Wien verlängert und verschärft Erlösabschöpfung für große Solaranlagen

Der österreichische Nationalrat hat im Rahmen einer Budgetsanierung auch weitreichende Änderungen für die Photovoltaik beschlossen. So wurde die Mehrwertsteuer für Solaranlagen mit einer Leistung von bis zu 35 Kilowatt wieder eingeführt. Nach Angaben des Branchenverbandes PV Austria erhofft sich die Bundesregierung dadurch zusätzliche Einnahmen von 175 Millionen Euro. Doch die Analysten von PV Austria haben ausgerechnet, dass damit bestenfalls etwa 40 Millionen Euro in die Staatskasse tröpfeln könnten – vorausgesetzt, die Nachfrage bleibt auf dem Niveau des Vorjahres.

Steuererwartungen zu hoch angesetzt

PV Austria erwartet, dass das nicht so sein wird. Entsprechend könnten die zusätzlichen Steuereinnahmen weiter sinken, während sich gleichzeitig die Auftragslage bei den Installationsunternehmen verschlechtern würde – mit entsprechenden Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, der ohnehin schon unter Druck ist. „Statt die immense Bedeutung heimischer, erneuerbarer Energien für eine leistbare Energieversorgung zu erkennen und diese durch moderne Rahmengesetze zu stärken, schwächt die neue Bundesregierung mit ihren kurzsichtigen Beschlüssen lieber den bereits strauchelnden Wirtschaftsstandort Österreich“, kritisiert Vera Immitzer, Geschäftsführerin von PV Austria. „Dass derart weitreichende Maßnahmen in einem intransparenten Schnellverfahren durchgepeitscht werden, ist ein fatales Signal. „Wir brauchen keine überstürzten Experimente, sondern einen verlässlichen, langfristigen Plan, um die Energiepreise zu senken“, betont sie.

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Bis 31. März noch bauen

Entsprechend müssen die Kunden jetzt schnell handeln. So werden Photovoltaikanlagen, für die bis zum 6. März 2025 ein Vertrag abgeschlossen wurde oder die bis zum 31. März 2025 fertiggestellt werden, noch von der Befreiung von der Mehrwertsteuer profitieren. Danach bleibt nur der bürokratisch aufwendige Weg, über eine Förderung durch die Ökostrom-Abwicklungsstelle Oemag eine Förderung zu beantragen, die demnächst starten soll.

Energiekrisenbeitrag verlängert

Eine zweite Änderung betrifft die Betreiber von Anlagen mit einer Leistung von mehr als einem Megawatt. Denn das Parlament hat mit den Stimmen der neuen Regierungskoalition die Abschöpfung von Übergewinnen aus der Stromproduktion nicht nur verlängert, sondern auch verschärft. So hat das Parlament diesen sogenannten Energiekrisenbeitrag-Strom (EKB-S) bis zum 1. April 2030 verlängert. Eigentlich sollte er am 1. April 2025 auslaufen.

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Mehr Gewinne abschöpfen

Zusätzlich schöpft die Bundesregierung mehr Gewinne ab als bisher. So mussten bislang alle Betreiber der Anlagen die zusätzlichen Erlöse über 12 Cent pro Kilowattstunde zu 90 Prozent abführen. Alle Anlagen, die bis zum 1. April 2025 in Betrieb gehen, müssen jetzt alle Erlöse von mehr als neun Cent pro Kilowattstunde zu 95 Prozent abführen. Für Anlagen, die ab 1. April 2025 in Betrieb gehen, gilt die Erlösobergrenze von zehn Cent pro Kilowattstunde. Alle Erlöse, die darüber liegen, müssen ebenfalls zu 95 Prozent abgeführt werden.
Die Anlagenbetreiber können aber auch die Erlöse über der Obergrenze in neue Anlagen investieren. Diese Investition können sie entsprechend von den Übergewinnen absetzen. Bei den Branchen stößt dies auf heftige Kritik. „Für stabile und leistbare Strompreise müssen wir umfassend in den Ausbau erneuerbarer Energien investieren!“, betont Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin von Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ).

Fatale Signale für das Vertrauen in den Markt

Sie warnt davon, dass dadurch der dringend benötigte Ausbau erneuerbarer Energien gebremst würde, und Österreichs Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche Resilienz gefährdet wären. „In den schwierigen Jahren der Budgetsanierung müssen alle Sektoren ihren Beitrag leisten. Aber eine Verschärfung der Erlösabschöpfung und eine neue Steuer für erneuerbaren Strom richten mehr Schaden an, als sie Nutzen bringen“, erklärt Martina Prechtl-Grundnig. „Die Signale, die die neue Regierung hier aussendet, sind fatal für das Vertrauen in den hiesigen Markt: Investitionen werden unattraktiver, die Finanzierungskosten steigen, kurzum: Erzeugung von Energie aus Erneuerbaren wird verteuert. Wir werten das als eine Bevorzugung von fossilen Energien, was nicht nur umweltpolitisch, sondern auch wirtschafts- und sicherheitspolitische unverantwortlich ist.“

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Fertige Gesetze endlich verabschieden

PV Austria kritisiert zudem, dass im Schnelllauf solche heftigen Änderungen durchgepeitscht werden, während beschlussreife Gesetze wie das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) oder das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) fertig in der Schublade liegen. Diese warten immer noch auf die Verabschiedung. Immerhin konnten weitere im Vorfeld angekündigte „Pseudosteuern“, wie der Elektrizitätswirtschaftstransformationsbeitrag, erfreulicherweise – vorerst – abgewendet werden. (su)

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