Die Stadt Winterthur im Schweizer Kanton Zürich hat eine eigene Förderung von Photovoltaikanlagen beschlossen. Im Rahmen des Förderprogramms Energie Winterthur bekommen Betreiber neuer Solargeneratoren mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt einen zusätzlichen Zuschuss zur Einmalvergütung des Bundes. Immerhin die Hälfte der Bundesförderung legt die Stadt noch oben drauf.
Förderung über den Eigenverbrauch hinaus
Photovoltaikanlagen mit einer Leistung ab 30 Kilowatt bekommen eine Förderung für den Teil des Generators, der über die wirtschaftlich optimale Dimensionierung hinausgeht. Damit will Winterthur dafür sorgen, dass die Dachflächen voll ausgenutzt werden. Niemand soll die Solaranlage nur so groß bauen, dass möglichst ein Maximum der Energie vor Ort verbraucht wird und der Rest der Dachfläche frei bleibt. Dies ist vor allem ein Angebot für Hauseigentümergemeinschaften und Unternehmen.
Das Ziel: Klimaneutralität bis 2040
Unter anderem mit diesem Förderprogramm zusätzlich zur Unterstützung des Bundes will Winterthur das Ziel erreichen, bis 2040 keine Treibhausgasemissionen mehr zu verursachen. Dazu gehört auch die Unterstützung von Anschlüssen an die gemeinschaftliche Wärmeversorgung von Quartieren, wenn diese Öl-, Gas- oder alte Elektroheizungen ersetzen. Die bisherige Förderung von Wärmepumpen und Solarthermieanlagen hingegen wird gestrichen. Der Stadtrat begründet dies mit der attraktiven Förderung, die es für diese Anlagen auf kantonaler Ebene gibt.
Unterstützung für die Elektromobilität
Auch die Elektromobilität soll schneller vorankommen. Knackpunkt ist auch in Winterthur – wie in anderen Städten auch – die Ladeinfrastruktur. Doch die Stadt geht hier einen anderen Weg. Statt Ladesäulen zu bezuschussen, gibt es eine Unterstützung für die Basisinstallationen für die Ladeinfrastruktur von Elektrofahrzeugen in Mehrfamilienhäusern und Gewerbebauten. Außerdem übernimmt die Stadt die Hälfte der Kosten, wenn Unternehmen oder Liegenschaftsverwaltungen eine Mobilitätsberatung in Anspruch nehmen.
Die neuen Maßnahmen treten ab 1. April 2022 in Kraft. Den kompletten Text des neuen Reglements finden Sie im Amtsblatt der Stadt Winterthur. (su)
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