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AKTUELLE MELDUNGEN

Ausschreibungen für Freiflächen starten

Die Bundesnetzagentur hat die erste Ausschreibung für Photovoltaikfreiflächenanlagen gestartet. Ihr Präsident Jochen Homann nennt das „ein neues Kapitel der Förderung der erneuerbaren Energien“. Bis Mitte April werden 150 Megawatt Solarleistung gesucht.

„Die Förderung wird von einem administrativ festgelegten Fördersatz auf wettbewerblich ermittelte Fördersätze umgestellt“, sagt Homann. Die Bundesnetzagentur werde darauf achten, dass die Bieter die Spielregeln einhalten. Homann ist zuversichtlich, dass sich die bisherige Akteursvielfalt in den Geboten widerspiegelt.

Die finanzielle Förderung erneuerbaren Stroms soll nach dem EEG 2014 nicht mehr gesetzlich vorgegeben werden, sondern in einem Marktmechanismus ermittelt werden. Ziel der Ausschreibungsverfahren sei es, die Kosten des Ökostromausbaus zu senken. Und das unter Wahrung der heute vorhandenen Vielfalt der Akteure. Gleichzeitig sollen die gesetzlichen Ausbauziele erreicht werden. Das Pilotverfahren für Solarfreiflächenanlagen dient der Erprobung des Verfahrens. Ab spätestens 2017 werden demnach auch für alle anderen Ökostromanlagen Ausschreibungen eingeführt.

Höchstgebot bei 11,29 Cent

Investoren können ihre Gebote für die erste Ausschreibung bis zum 15. April bei der Bundesnetzagentur abgeben. Für diesen Gebotstermin beträgt das Ausschreibungsvolumen 150 Megawatt, das Höchstgebot beträgt 11,29 Cent pro Kilowattstunde. Den Geboten sind Angaben und Unterlagen zu den Flächen beizufügen, auf denen die Anlagen errichtet werden sollen, teilte die Agentur mit. Die Gebote müssen sich auf eine bestimmte Förderhöhe in Cent pro Kilowattstunde für den in den Anlagen erzeugten Strom sowie auf eine Anlagengröße in Kilowatt beziehen. Die Gebote, in denen die niedrigste Förderhöhe angeboten wird, erhalten den Zuschlag Solange bis das Volumen der jeweiligen Ausschreibungsrunde erreicht ist.

Die Solarförderung wird in drei Runden pro Jahr ausgeschrieben. Jede Gebotsrunde wird etwa acht Wochen vor dem Gebotstermin auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur bekannt gegeben. Die zwingend einzuhaltenden Formatvorgaben für die Verfahren sind dort ebenfalls abrufbar. (Niels H. Petersen)

Generelle Fragen zu den Ausschreibungs-Verfahren sind an ee-ausschreibungen@bnetza.de zu richten.