Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
AKTUELLE MELDUNGEN

BGH präzisiert den Begriff Photovoltaikanlage

Das Urteil der Richter vom BGH am 4. November besagt, dass ein Photovoltaikmodul keine Anlage ist, sondern nur die Gesamtheit der Module eine Anlage oder ein Solarkraftwerk bilden. Die Clearingstelle EEG prüft nun die Auswirkungen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun ein Urteil zur Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen unter dem Aktenzeichen VIII ZR 244/14 veröffentlicht. In diesem setzt sich der BGH grundsätzlich mit dem Begriff „der Anlage” bei der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auseinander.

Dabei werde der Anlagebegriff (nach Paragraph 3 Nr. 1 Satz 1 EEG 2009) näher definiert: Unter dem Begriff sei die Gesamtheit aller funktional zusammengehörenden technisch und baulich notwendigen Einrichtungen zu verstehen, heißt es in dem Urteil. Maßgeblich sei nach welchem Gesamtkonzept die einzelnen Einrichtungen funktional zusammenwirken und eine Gesamtheit bilden sollen.

Weiter heißt es: „Nicht das einzelne zum Einbau in ein Solarkraftwerk bestimmte Photovoltaikmodul ist als eine (eigene) Anlage gemäß § 3 Nr. 1 Satz 1 EEG 2009 anzusehen, sondern erst die Gesamtheit der Module bildet die Anlage „Solarkraftwerk“.“ Das Urteil kann auf der Webseite der Clearingstelle EEG abgerufen werden. Die Clearingstelle prüft derzeit die Auswirkungen des Urteils. (N. Petersen)